Eine ärztliche Nebentätigkeit kostet zwischen 200 und 1.500 Euro jährlich an Zusatzversicherung und Steuerberatung; die steuerlichen Pflichten sind je nach Art der Nebentätigkeit unterschiedlich.

Nebentätigkeit als Arzt verursacht folgende Kosten: Erweiterung der Berufshaftpflicht für die Nebentätigkeit 100 bis 500 Euro/Jahr, steuerliche Beratung für nebenberufliche Einkünfte 300 bis 800 Euro/Jahr. Bei angestellten Ärzten ist die Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich (§ 60 HGB analog, Beamte: Beamtenrecht); die Genehmigung ist kostenlos. Einkünfte aus freiberuflicher Nebentätigkeit unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Hintergrund

Typische ärztliche Nebentätigkeiten umfassen: Gutachtertätigkeit (JVEG 60 bis 140 Euro/Stunde für gerichtliche Gutachten), Vorlesungen und Lehraufträge (300 bis 1.500 Euro/Semesterwochenstunde), Notarztdienst neben der Praxistätigkeit (40 bis 60 Euro/Stunde), medizinische Beratungstätigkeit für Unternehmen (80 bis 250 Euro/Stunde). Bei angestellten Krankenhausärzten gilt: Nebentätigkeit mit mehr als einem Fünftel der regulären Arbeitszeit ist genehmigungspflichtig und in vielen Tarifverträgen auf 8 Stunden/Woche begrenzt (Arbeitszeitgesetz § 3). Steuerlich werden Nebeneinkünfte als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG bei Lehraufträgen) erfasst. Bei Jahresumsatz über 22.000 Euro (Kleinunternehmergrenze, § 19 UStG) wird Umsatzsteuer auf ärztliche Gutachten fällig; rein medizinische Behandlung ist umsatzsteuerfrei. Die Berufshaftpflicht muss die Nebentätigkeit abdecken; viele Tarife schließen Gutachter- oder Lehrtätigkeit ein.

Ärzteversichert hilft Ärzten, den passenden Versicherungsschutz für Nebentätigkeiten zu überprüfen und ggf. zu erweitern.

Wann gilt das nicht?

Für Beamte (Professoren, Amtsärzte) gelten besondere beamtenrechtliche Nebentätigkeitsverordnungen; hier ist die Genehmigungspflicht strenger und die zulässige Vergütung begrenzt.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →