Die Absicherung als Notarzt kostet 200 bis 800 Euro jährlich an Zusatzbeiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung; im Rettungsdienst besteht zudem gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.
Versicherungsschutz für Notärzte: Die Berufshaftpflicht muss die Notarzttätigkeit ausdrücklich einschließen; viele Tarife erheben einen Zuschlag von 100 bis 500 Euro jährlich. Im öffentlichen Rettungsdienst sind Notärzte als Arbeitnehmer oder im Rahmen eines Kooperationsvertrags gesetzlich unfallversichert (BGW). Bei selbstständiger Notarzttätigkeit (eigene Kooperationsverträge) ist eine eigene Unfallversicherung für 100 bis 300 Euro/Jahr empfehlenswert.
Hintergrund
Notärzte können im Rettungsdienst auf vier Arten tätig sein: als angestellter Kliniker mit Notarztdienstvertrag, als niedergelassener Arzt mit Kooperationsvertrag mit dem Rettungszweckverband, im Rahmen der allgemeinen Bereitschaftspflicht oder auf Honorarbasis. Haftungsrisiken im Notarztdienst: Bei Behandlungsfehlern am Notfallort haftet in Deutschland im Regelfall der Träger des Rettungsdienstes, nicht der Notarzt persönlich (Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Bei privatrechtlichen Kooperationsverträgen kann der Notarzt jedoch selbst haften; hier ist eigene Haftpflicht zwingend erforderlich. BU-Versicherung: Notärzte sind durch körperliche Belastung (Nachtdienste, körperliche Arbeit) einem erhöhten BU-Risiko ausgesetzt; der Notarztdienst kann die BU-Einstufung bei einigen Versicherern verschlechtern und Prämienaufschläge von 10 bis 30 Prozent auslösen. Weiterbildungskosten zur Erlangung der Notarzt-Zusatzbezeichnung: ca. 1.500 bis 3.000 Euro für Kurs und Prüfung.
Ärzteversichert berät Notärzte zu passgenauem Versicherungsschutz für Rettungsdiensteinsätze und nebenberufliche Tätigkeit.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte im Luftrettungsdienst (Rettungshubschrauber) gelten besondere Versicherungsanforderungen; hier ist die Unfallgefahr deutlich höher und die Versicherungskosten entsprechend erhöht.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
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