Die Notdienst-Abrechnung nach EBM bringt je Patientenkontakt im ärztlichen Bereitschaftsdienst zwischen 10 und 90 Euro zuzüglich Wegepauschalen; Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste werden mit Zuschlägen vergütet.

EBM-Leistungen im Notdienst: Ordinationsgebühr Notdienst ca. 10 bis 20 Euro, Hausbesuch im Notdienst EBM Nr. 01411 ca. 40 bis 90 Euro je nach KV-Region, Wegepauschale EBM Nr. 01412 ca. 20 bis 40 Euro. Nachtdienstzuschlag (22 bis 6 Uhr) ca. 25 Prozent Aufschlag auf EBM-Grundvergütung. Je nach KV werden außerdem Pauschalvergütungen für die Notdienstbereitschaft gezahlt: 30 bis 150 Euro pro Dienststunde Bereitschaftsdienst ohne Patientenkontakt.

Hintergrund

Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert; niedergelassene Vertragsärzte sind zur Teilnahme verpflichtet (§ 75 Abs. 1b SGB V). Die Häufigkeit der Notdienstpflicht variiert je nach Fachrichtung und regionaler Versorgungsdichte; in unterversorgten Regionen kann die Dienstfrequenz bei einem Dienst je 2 bis 3 Wochen liegen. Seit der Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (2019) gibt es zentrale Bereitschaftsdienstzentralen (116 117); dies reduziert Hausbesuche und erhöht die Effizienz. Abrechnung im Notdienst: Bei der KV separat vom regulären Quartalseinkommen abgerechnet; Notdienstvergütungen sind nicht budgetiert und werden extrabudgetär vergütet. Für angestellte Ärzte in der Klinik: Bereitschaftsdienstvergütung nach TV-Ärzte/VKA, je nach Stufe 16 bis 35 Euro/Stunde für den Bereitschaftsdienst zuzüglich eventuelle Rufbereitschaftszuschläge.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über Versicherungsschutz auch während des Notdienstes.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Planungsbereichen mit besonderem Versorgungsbedarf können von der persönlichen Notdienstpflicht befreit oder durch Stellvertreter vertreten werden; die Vergütung entfällt dann für den befreiten Arzt.

Quellen

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