Ordnungswidrigkeiten kosten Ärzte und Praxen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 300.000 Euro Bußgeld; DSGVO-Verstöße, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Hygienemängel sind die häufigsten Bußgeldtatbestände.
Typische Bußgeldrahmen für Arztpraxen: DSGVO-Verstöße (Datenpanne, unzureichende Einwilligung) bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes, HWG-Verstöße (unzulässige Werbung für Heilmittel) bis zu 50.000 Euro (§ 15 HWG), Hygienemängel (Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz) bis zu 25.000 Euro (§ 73 IfSG), Datenschutzverstöße bei Mitarbeiterdaten bis zu 500.000 Euro (§ 26 BDSG).
Hintergrund
Ordnungswidrigkeiten im Arztrecht entstehen häufig aus Fahrlässigkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Häufige Fallgruppen: DSGVO-Verstöße (unzureichende Datenschutzerklärung auf der Praxis-Website, unverschlüsselter E-Mail-Verkehr mit Patientendaten), HWG-Verstöße (Werbung mit Heilversprechen, Vorher-Nachher-Fotos bei operativen Eingriffen), Verstöße gegen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (fehlende STK/MTK-Prüfungen), Arbeitszeitverstöße bei Praxispersonal (Arbeitszeitgesetz, Bußgeld bis 15.000 Euro). Rechtsschutzversicherung: Eine Berufsrechtsschutzversicherung für Ärzte kostet 300 bis 1.000 Euro/Jahr und übernimmt Rechtsverteidigungskosten bei OWi-Verfahren, nicht jedoch das Bußgeld selbst. Steuerlich gilt: Bußgelder sind grundsätzlich nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 EStG); die Anwaltskosten für die Verteidigung sind Betriebsausgaben.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten den Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung als Schutz bei Ordnungswidrigkeitsverfahren und Berufsrechtsverstößen.
Wann gilt das nicht?
Für Straftaten (z.B. Abrechnungsbetrug, Körperverletzung) gelten Strafgesetze und keine OWi-Vorschriften; hier drohen Freiheitsstrafen und Approbationsentzug, nicht nur Bußgelder.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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