Die Erstinvestition in eine orthopädische Praxis beträgt je nach Ausstattungsumfang zwischen 100.000 und 500.000 Euro; Röntgenanlage, Sonographie und Behandlungsraum-Ausstattung sind die größten Kostenpositionen.

Investitionskosten orthopädische Praxis: Digitale Röntgenanlage mit DECT 80.000 bis 150.000 Euro, Sonographiegerät 20.000 bis 60.000 Euro, MRT-Gerät (bei eigenem MRT) 500.000 bis 1.000.000 Euro, Behandlungsliegen und Mobiliar 15.000 bis 30.000 Euro, Praxissoftware und IT 10.000 bis 20.000 Euro. Jährliche Wartungskosten: 8 bis 15 Prozent des Gerätwerts.

Hintergrund

Orthopädische Praxen zählen zu den investitionsintensivsten Facharztpraxen; der Anteil der Praxiskosten am Umsatz liegt typischerweise bei 50 bis 60 Prozent. Abschreibung: Röntgenanlagen werden über 8 bis 10 Jahre abgeschrieben; Sonographiegeräte über 5 bis 8 Jahre. § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag): Praxen können bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten im Jahr vor der Investition gewinnmindernd geltend machen (bis 200.000 Euro Gesamtbetrag). Finanzierung: Arztpraxisdarlehen für Geräte mit 5 bis 10 Jahren Laufzeit, 3 bis 5 Prozent Zinsen p.a.; Leasing ist für Geräte mit kurzer Nutzungsdauer (Ultraschall, IT) vorteilhafter. Versicherung der Investitionen: Elektronik- und Maschinenversicherung 0,5 bis 1,5 Prozent des Versicherungswerts jährlich. Eine orthopädische Praxis mit einem Jahresumsatz von 600.000 Euro sollte jährlich 30.000 bis 50.000 Euro für Geräteersatz und Erneuerung zurücklegen.

Ärzteversichert unterstützt Orthopäden bei der Absicherung von Praxisinvestitionen und bei der Finanzierungsplanung.

Wann gilt das nicht?

Orthopäden in Gemeinschaftspraxen oder MVZ teilen Geräte und Investitionskosten; hier sind die Einzelinvestitionen entsprechend geringer und nach Gesellschaftsverteil aufzuteilen.

Quellen

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