Das Patientenrechtegesetz (PRG) von 2013 kostet Arztpraxen jährlich 500 bis 3.000 Euro an zusätzlichem Dokumentationsaufwand und Rechtsberatung; die gesetzlichen Informations- und Dokumentationspflichten sind erheblich.

Kostenpositionen durch das Patientenrechtegesetz (§§ 630a bis 630h BGB): Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) erhöht den Zeitaufwand je Patientenfall um 3 bis 8 Minuten; bei 30 Patienten täglich = 90 bis 240 Minuten täglich = ca. 30 bis 80 Euro täglich an Personalkosten. Aufklärungsdokumentation (§ 630e BGB): Aufklärungsbögen und deren Archivierung 10 Jahre kosten einmalig 200 bis 500 Euro für Druckmaterialien und Software.

Hintergrund

Das Patientenrechtegesetz verankerte erstmals umfassend die Rechte von Patienten im BGB: Recht auf Einsicht in Patientenakten (§ 630g BGB), Recht auf vollständige Aufklärung (§ 630e BGB), Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) und Beweislastregeln bei Behandlungsfehlern (§ 630h BGB). Praktische Kostentreiber für Praxen: Praxissoftware muss §-630f-konforme Dokumentation ermöglichen (1.000 bis 3.000 Euro/Jahr), Akteneinsichtsgesuche von Patienten müssen innerhalb weniger Tage bearbeitet werden (Zeitaufwand 30 bis 120 Minuten je Antrag), Aufbewahrung von Patientenakten 10 Jahre nach letzter Behandlung (Archivierungskosten). Haftungsrisiken: Bei lückenhafter Dokumentation kehrt § 630h BGB die Beweislast um; der Arzt muss dann beweisen, dass der Behandlungsfehler nicht kausal für den Schaden war. Rechtsberatung bei Streitigkeiten über Akteneinsicht oder Dokumentationspflichten: 200 bis 500 Euro je Stunde Anwaltshonorar.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Berufshaftpflicht mit ausreichenden Deckungssummen gegen Behandlungsfehlerklagen nach dem Patientenrechtegesetz zu wählen.

Wann gilt das nicht?

Für Heilpraktiker und alternative Therapeuten gelten die §§ 630a bis 630h BGB ebenfalls; die Dokumentationspflichten sind nicht auf Ärzte beschränkt.

Quellen

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