Eine eigene Patientenverfügung als Arzt zu erstellen kostet zwischen 0 und 500 Euro; Mustervorlagen sind kostenlos, während eine notariell beglaubigte Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 200 bis 500 Euro kostet.
Kosten der Patientenverfügung: Kostenloses Muster (z.B. Bundesministerium der Justiz) 0 Euro, Beglaubigung durch Notar 20 bis 70 Euro, umfassende Beratung und Erstellung durch Notar inkl. Vorsorgevollmacht 200 bis 500 Euro, Aufbewahrung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einmalig 16 bis 26 Euro. Eine Patientenverfügung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 BGB n.F.); keine Notarpflicht, aber empfehlenswert.
Hintergrund
Ärzte haben durch ihre medizinische Erfahrung besondere Kenntnis über Behandlungssituationen und sollten daher eine präzisere Patientenverfügung als Laien erstellen können. Wichtige Regelungsinhalte: Beatmung und künstliche Ernährung bei irreversiblem Bewusstseinsverlust, Reanimation, Schmerztherapie und palliative Sedierung. Gerade bei Ärzten ist es wichtig, auch berufliche Fragestellungen zu regeln: Wer soll informiert werden (Klinik, KV), wer vertritt bei Geschäftsunfähigkeit Praxisbelange (kombiniert mit Vorsorgevollmacht für Praxisgeschäfte). Rechtliche Gültigkeit: Eine Patientenverfügung ist bindend, wenn sie konkrete Anweisungen zu bestimmten Behandlungssituationen enthält; allgemeine Formulierungen können von Ärzten und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden. Regelmäßige Aktualisierung: Alle 2 bis 3 Jahre oder nach schwerwiegenden Erkrankungen sollte die Verfügung überprüft und aktualisiert werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, neben der Patientenverfügung auch Vorsorgevollmacht und Testament zu erstellen, um für den Ernstfall umfassend abgesichert zu sein.
Wann gilt das nicht?
Beamtete Ärzte (Professoren, Amtsärzte) haben möglicherweise spezielle beamtenrechtliche Regelungen zur Dienstunfähigkeit; hier ist die Patientenverfügung um berufliche Vollmachten zu ergänzen.
Quellen
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