Eine Pensionszusage für Ärzte in der GmbH kostet einmalig 2.000 bis 8.000 Euro für Aktuarberechnung und Einrichtung; steuerlich ermöglicht sie die gewinnmindernde Bildung von Pensionsrückstellungen in der GmbH.

Einrichtungskosten Pensionszusage: Aktuarielle Bewertung und Erstellung der Pensionszusage 1.500 bis 4.000 Euro einmalig, jährliche Aktuarauskunft und Neubewertung 500 bis 1.500 Euro, Rückdeckungsversicherung als Sicherungsmittel 200 bis 1.000 Euro/Monat Prämie (abhängig von der zugesagten Leistung). Steuerlicher Vorteil: Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mindern den Gewinn der GmbH; die effektive Steuerersparnis beträgt bis zu 30 Prozent der jährlichen Rückstellungszuführung.

Hintergrund

Pensionszusagen sind nur für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sinnvoll; niedergelassene Einzelpraxen können diese Konstruktion nicht nutzen. Voraussetzungen: Der Arzt muss Gesellschafter-Geschäftsführer der Arzt-GmbH sein, die Zusage muss schriftlich erteilt werden und darf nicht erdienbar sein (Mindestalter bei Zusageerteilung ca. 50 bis 60 Jahre, sonst Verdeckte Gewinnausschüttung). Das Finanzamt prüft Pensionszusagen auf Fremdvergleich; überhöhte Pensionsversprechen werden als verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) behandelt und voll versteuert. Maximale Pension: In der Praxis wird eine Gesamtversorgung von 75 Prozent des letzten Aktivgehalts als angemessen akzeptiert. Insolvenzschutz: Pensionszusagen sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert; Beiträge ca. 0,3 bis 0,6 Prozent der Pensionsverpflichtung jährlich.

Ärzteversichert berät Ärzte in der GmbH zu Pensionszusagen als steuerlich optimiertem Altersvorsorge-Instrument.

Wann gilt das nicht?

Für niedergelassene Ärzte ohne GmbH-Struktur ist eine Pensionszusage nicht möglich; hier sind Versorgungswerk, Rürup-Rente und Direktversicherung die geeigneten Alternativen.

Quellen

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