Eine Pflege-Tagegeldversicherung kostet monatlich 50 bis 200 Euro je nach Einstiegsalter und versicherter Leistungshöhe; die monatliche Pflegelücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichem Pflegeheimkostenbedarf beträgt 1.500 bis 3.000 Euro.
Tatsächliche Pflegeheimkosten 2024: Pflegegrad 3 im Pflegeheim ca. 3.800 bis 5.500 Euro monatlich gesamt; gesetzliche Pflegeversicherung zahlt ca. 1.775 Euro/Monat (Pflegegrad 3), verbleibende Eigenanteil ca. 2.000 bis 3.700 Euro monatlich. Pflege-Tagesgeldversicherung mit 100 Euro/Tag (3.000 Euro/Monat) Leistung: Monatsprämie für 45-jährigen Arzt ca. 80 bis 150 Euro.
Hintergrund
Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ist eine Teilkaskoversicherung; sie deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Die Eigenanteile im Pflegeheim sind seit der Pflegereform 2022 durch Zuschläge für langjährige Bewohner gestaffelt (nach 12 Monaten 25 Prozent Zuschlag, nach 24 Monaten 50 Prozent, nach 36 Monaten 75 Prozent), aber insgesamt bleibt die Kostenlücke erheblich. Private Pflegezusatzversicherungen nach § 126 SGB XI (geförderte Pflege-Bahr-Versicherung): staatliche Förderung von 60 Euro jährlich bei mindestens 120 Euro Jahresbeitrag. Pflege-Tagegeldversicherung vs. Pflegekostenversicherung vs. Pflegetagegeld-Plus: Pflege-Tagegeld zahlt unabhängig von tatsächlichen Kosten; Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Kosten bis zur vereinbarten Höhe. Für Ärzte mit hohem Einkommensniveau empfiehlt sich ein Pflege-Tagegeld von 100 bis 200 Euro täglich, um den gewohnten Lebensstandard im Pflegefall zu sichern.
Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen für Ärzte und berechnet die individuelle Pflegelücke auf Basis des Versorgungswerks und der privaten Vorsorge.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Vermögen und entsprechenden Rentenansprüchen aus dem Versorgungswerk können die Pflegelücke ggf. aus eigenen Mitteln schließen; eine private Pflegezusatzversicherung ist dann weniger dringlich.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit
- Deutsche Rentenversicherung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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