Pflege und Arztberuf zu vereinbaren kostet monatlich 500 bis 3.000 Euro für externe Pflegekräfte und Entlastungsdienste; Einkommenseinbußen durch Arbeitszeitreduktion kommen hinzu.
Kosten für pflegende Ärzte: Ambulanter Pflegedienst 500 bis 2.000 Euro/Monat je nach Pflegegrad und Leistungsumfang, Tages-/Kurzzeitpflege 80 bis 150 Euro/Tag, Haushaltshilfe 15 bis 25 Euro/Stunde. Gesetzliche Unterstützung: Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI 125 Euro/Monat (für Pflegegrad 1 bis 5), Kurzzeitpflege bis 1.774 Euro/Jahr (§ 42 SGB XI), Verhinderungspflege bis 1.612 Euro/Jahr (§ 39 SGB XI).
Hintergrund
Ärzte, die pflegebedürftige Angehörige versorgen, stehen vor besonderen Herausforderungen: Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht angestellten Ärzten bis zu 6 Monate Freistellung bei pflegebedürftigen nahen Angehörigen; für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Niedergelassene Ärzte haben keinen Anspruch auf Pflegezeit; sie müssen eine Praxisvertretung oder -reduzierung selbst organisieren. Einkommenseinbußen bei 20-prozentiger Praxiszeitreduktion: ca. 1.000 bis 5.000 Euro monatlich bei typischen Praxisgewinnen. Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Pflegeleistungen von Angehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) absetzbar; der zumutbare Eigenanteil berechnet sich nach Einkommen. Pflegepersonen (Ärzte, die Angehörige unentgeltlich pflegen) werden in der Rentenversicherung beitragsbefreit (§ 19 SGB XI).
Ärzteversichert unterstützt pflegende Ärzte mit Informationen zu Versicherungsschutz und finanzieller Planung in der Pflegephase.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in Kliniken tätig sind und Pflegezeitgesetzenansprüche geltend machen, haben Anspruch auf Freistellung mit Lohnersatz; niedergelassene Ärzte müssen alle Kosten selbst tragen.
Quellen
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