Eine Pflege-Vorsorgevollmacht kostet zwischen 0 und 500 Euro; Musterformulare sind kostenlos erhältlich, während eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Immobilienvollmacht 200 bis 500 Euro kostet.

Kosten der Vorsorgevollmacht: Kostenloses Muster (BMJV, Bundesnotarkammer) 0 Euro, Beglaubigung durch Notar ca. 20 bis 70 Euro, umfassende Notarvollmacht inkl. Grundstücksgeschäfte 200 bis 500 Euro, Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer 16 bis 26 Euro einmalig. Ohne notarielle Beglaubigung reicht für Gesundheits- und Pflegeentscheidungen eine schriftliche Vollmacht aus; für Immobilientransaktionen ist notarielle Beurkundung Pflicht.

Hintergrund

Die Vorsorgevollmacht (§§ 1814 ff. BGB n.F.) ermöglicht einer Vertrauensperson, in allen Lebensbereichen zu handeln, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheiden kann. Für Ärzte besonders relevant: Als Praxisinhaber sollte die Vollmacht auch Praxisangelegenheiten umfassen (Bankgeschäfte, Mitarbeiterentscheidungen); eine Kombination aus persönlicher Vollmacht und Praxisvollmacht ist empfehlenswert. Ohne Vorsorgevollmacht ordnet das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer an; ein Betreuungsverfahren kostet den Betreuten oder die Staatskasse mehrere Hundert Euro jährlich, dauert Monate und gibt den Betroffenen weniger Kontrolle. Krankheits- und Pflegeentscheidungen in der Vollmacht: Ärzte sollten als bevollmächtigte Person medizinische Fachpersonen (Angehörige, Vertrauensärzte) benennen; die Vollmacht sollte explizit lebenserhaltende Maßnahmen und Behandlungsabbruch regeln. Regelmäßige Aktualisierung alle 3 bis 5 Jahre ist empfehlenswert.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament als Gesamtpaket zur persönlichen Absicherung zu erstellen.

Wann gilt das nicht?

Verheiratete Ärzte sollten nicht darauf vertrauen, dass der Ehepartner automatisch Vertretungsbefugnis hat; seit Januar 2023 gilt zwar ein gesetzliches Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), aber nur für 6 Monate und nur für Gesundheitsangelegenheiten.

Quellen

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