Einen Pflegegrad zu beantragen ist kostenlos; die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer kostenlosen Begutachtung; ein eventueller Widerspruch gegen die Entscheidung ist ebenfalls kostenlos möglich.
Antragskosten: Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse 0 Euro. MDK-Begutachtung für den Antragsteller 0 Euro (Kosten trägt die Pflegekasse). Widerspruch gegen Pflegegrad-Entscheidung: 0 Euro (Widerspruch selbst einlegen), Anwalt für Widerspruch 200 bis 800 Euro. Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld 332 bis 947 Euro/Monat, Sachleistungen 761 bis 2.200 Euro/Monat (2024).
Hintergrund
Die Pflegegrad-Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) in 6 Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen, Gestaltung des Alltagslebens. Pflegegrad 1 bis 5 wird nach erreichten Punkten vergeben; Pflegegrad 2 ab 27 Punkten. Für den Begutachtungstermin gilt: Vorbereitung durch Pflegetagebuch (dokumentiert tatsächlichen Hilfe- und Zeitbedarf) erhöht die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Einstufung. Widerspruchsquote: Ca. 30 bis 40 Prozent der Anträge werden zunächst mit niedrigerem Pflegegrad beschieden als medizinisch gerechtfertigt; professionell begleitete Widersprüche sind in 40 bis 60 Prozent erfolgreich. Übergangsgeld: Während des Widerspruchs werden Leistungen entsprechend dem beantragten Pflegegrad vorläufig gewährt, wenn der Widerspruch begründet ist.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten als Angehörige oder für sich selbst, den Pflegegrad-Antrag frühzeitig zu stellen und sich durch professionelle Pflegeberatung begleiten zu lassen.
Wann gilt das nicht?
Privatversicherte (PKV) beantragen Pflegeleistungen ebenfalls kostenlos; die Begutachtung wird jedoch durch den Medicproof-Dienst der PKV durchgeführt, nicht durch den gesetzlichen MD.
Quellen
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