Die Pflegereform 2023 erhöhte die Pflegeversicherungsbeiträge erheblich; kinderlose Versicherte zahlen seit Juli 2023 4,0 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, für Ärzte als Selbstständige sind das bis zu 4.976 Euro jährlich.
Pflegeversicherungsbeiträge 2023 (gesetzlich): Kinderlose ab 23 Jahren 4,0 Prozent (davon 2,4 Prozent Arbeitnehmer, 1,6 Prozent Arbeitgeber), Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent, mit 2 Kindern 3,15 Prozent, mit 3 Kindern 2,9 Prozent, ab 5 Kindern 2,4 Prozent. PKV-versicherte Ärzte sind zusätzlich in der privaten Pflegepflichtversicherung; Beitrag ca. 80 bis 200 Euro/Monat je nach Alter und Tarif.
Hintergrund
Die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG) trat im Juli 2023 in Kraft. Leistungsverbesserungen: Pflegegeld stieg um 5 Prozent, ambulante Sachleistungen um 5 Prozent, stationäre Leistungen um rund 5 bis 10 Prozent je nach Pflegegrad. Als Arbeitgeber zahlen Praxisinhaber für ihre MFAs (Angestellte): Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung 1,6 Prozent des Bruttogehalts (bei Eltern); bei 4 Vollzeit-MFAs mit je 30.000 Euro Jahresbrutto = ca. 1.920 Euro/Jahr Arbeitgeber-Pflegebeitrag. Geplante weitere Reformen (Pflegeversicherung 2025ff.): Weitere Beitragserhöhungen oder Systemumstellungen werden diskutiert; die Finanzierungslücke der Pflegeversicherung beträgt laut Bundesgesundheitsministerium mehrere Milliarden Euro jährlich. Für Ärzte im PKV-System: Kinder werden bei der Bemessung des Pflegebeitragszuschlags berücksichtigt; Nachweis über Kinderzahl beim Versicherer erforderlich.
Ärzteversichert hält Ärzte aktuell über Pflegereformen und ihre Auswirkungen auf Beiträge und private Vorsorgeplanung informiert.
Wann gilt das nicht?
Beamte (verbeamtete Ärzte) zahlen keine Pflegeversicherungsbeiträge; sie sind durch die Beihilfe teilabgesichert und müssen den Rest privat versichern.
Quellen
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