Die Pflegereform durch das PUEG 2023 kostet niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber jährlich 400 bis 1.500 Euro mehr an Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter; als Versicherte steigen die Eigenbeiträge für kinderlose Ärzte auf 4,0 Prozent.

Konkrete Mehrkosten durch PUEG 2023: Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung stieg von 1,525 auf 1,7 Prozent des Bruttolohns (für Eltern) und höher bei Kinderlosen. Für eine Praxis mit 4 MFAs: jährliche Mehrbelastung ca. 300 bis 500 Euro. Beitragserhöhung für kinderlose Ärzte in der GKV: von 3,05 auf 4,0 Prozent = ca. 0,95 Prozent mehr auf 56.250 Euro Beitragsbemessungsgrenze = ca. 535 Euro/Jahr mehr.

Hintergrund

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) trat am 1. Juli 2023 in Kraft und brachte die größte Pflegereform seit Jahren. Leistungsverbesserungen, die Ärzte als Behandler tangieren: Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeträge erleichtert Patienten den Zugang zu mehr Pflegeleistungen; der Beratungsbedarf in der Praxis zu Pflegeleistungen steigt. Neue Beratungspflicht für Ärzte: Hausärzte sollen stärker als bisher bei der Pflegebedarfsfeststellung mitwirken; Ressourcen für Pflegebegutachtung und Beratung sind einzuplanen. Für Ärzte in der Weiterbildung oder als Assistenzärzte: Der neue kinderbezogene Pflegebeitragssatz wirkt sich direkt auf das monatliche Nettogehalt aus. Ausblick: Eine weitere Strukturreform der Pflegeversicherung (mögliche Bürgerversicherung Pflege, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) ist politisch diskutiert und könnte Ärzte mit hohem Einkommen stärker belasten.

Ärzteversichert informiert Ärzte laufend über Änderungen bei Pflege- und Krankenversicherungsbeiträgen und ihre finanziellen Auswirkungen.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte zahlen Pflegeversicherungsbeiträge an ihre private Pflegepflichtversicherung; diese Beiträge werden nicht durch das PUEG automatisch erhöht, aber Tarife können angepasst werden.

Quellen

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