Die Pflegeversicherung kostet GKV-versicherte Ärzte 3,4 bis 4,0 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze); PKV-versicherte Ärzte zahlen 80 bis 200 Euro monatlich an die private Pflegepflichtversicherung.
Pflegeversicherungsbeitrag 2024: GKV-versicherte Ärzte (Angestellte): Gesamtbeitrag 3,4 Prozent (mit einem Kind), davon 1,7 Prozent Arbeitnehmer, 1,7 Prozent Arbeitgeber. Kinderlose GKV-Versicherte: 4,0 Prozent gesamt, 2,4 Prozent Arbeitnehmer, 1,6 Prozent Arbeitgeber. PKV-versicherte Ärzte: Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung (PflegeBAHR, Standardtarif): 80 bis 200 Euro/Monat je nach Alter und Tarif.
Hintergrund
Die Pflegeversicherung ist Pflichtversicherung für alle Krankenversicherten in Deutschland (§ 1 SGB XI). GKV-versicherte Ärzte (z.B. Assistenzärzte, Klinikärzte mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze) zahlen Beiträge proportional zum Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 62.100 Euro/Jahr). PKV-versicherte Ärzte schließen die private Pflegepflichtversicherung ab; diese ist günstig bei jungem Eintrittsalter und steigt mit dem Alter. Leistungsvergleich GPV vs. PPV: Beide Systeme leisten identische Pflegeleistungen nach SGB XI; der Unterschied liegt in der Beitragshöhe und der Organisation. Selbstständige Ärzte ohne freiwillige GKV-Mitgliedschaft sind PKV-versichert; für sie ist die PPV (private Pflegepflichtversicherung) obligatorisch. Höhe der Pflegeleistungen 2024: Pflegegrad 2 ambulant 761 Euro Sachleistungen oder 332 Euro Pflegegeld; Pflegegrad 5 ambulant 2.200 Euro Sachleistungen oder 901 Euro Pflegegeld.
Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife für Ärzte inklusive der passenden privaten Pflegepflichtversicherung.
Wann gilt das nicht?
Beamtete Ärzte sind durch die Beihilfe teilabgesichert und schließen eine Restkostenversicherung ab; die Pflegepflichtversicherung hat hier andere Kalkulationsgrundlagen.
Quellen
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