Ein Pflegezusatzversicherung-Vergleich ist kostenlos; Tarifunterschiede von 20 bis 40 Prozent bei gleicher Leistung sind üblich, sodass ein sorgfältiger Vergleich über die Versicherungslaufzeit Tausende Euro spart.
Typische Tarifunterschiede bei Pflege-Tagegeld (100 Euro/Tag, Eintrittsalter 45): Günstiger Anbieter ca. 70 Euro/Monat, teuerster Anbieter ca. 120 Euro/Monat bei vergleichbarer Leistung (Differenz 50 Euro/Monat = 600 Euro/Jahr = 12.000 Euro in 20 Jahren). Wichtige Vergleichskriterien: Leistungsbeginn (Pflegegrad 2 oder erst Pflegegrad 3), Wartezeit (0 bis 5 Jahre), Gesundheitsprüfung (Ja/Nein), Dynamisierung der Leistungen (jährliche Anpassung an Inflation).
Hintergrund
Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sind folgende Merkmale besonders wichtig: Pflegegrad, ab dem Leistung beginnt (Pflegegrad 2 ist besser als Pflegegrad 3), Karenzzeit (Zeitraum nach Pflegegrad-Feststellung, bevor gezahlt wird; 0 bis 6 Monate), Leistungsart (Tagegeld, Kostenerstattung oder Rente), Gesundheitsprüfung bei Antragstellung und mögliche Ausschlüsse. Staatlich geförderte Pflege-Bahr-Tarife (§ 126 SGB XI): Keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, staatlicher Zuschuss 60 Euro/Jahr, aber Mindestleistung ab Pflegegrad 3 meist erst 600 Euro/Monat (nicht ausreichend für die Pflegelücke). Ungeförderte Tarife bieten höhere Leistungen, erfordern aber Gesundheitsprüfung. Dynamisierung: Eine Tarifdynamisierung von 3 Prozent jährlich kostet initial mehr, aber sichert die Kaufkraft der Pflegeleistung langfristig. Bei 30-jährigem Arzt und 30 Jahren bis zum Renteneintritt inflationsbereinigt angepasste Leistung sinnvoll.
Ärzteversichert führt unabhängige Pflegezusatzversicherungsvergleiche für Ärzte durch und berücksichtigt dabei Versorgungswerkansprüche und individuelle Pflegelückenberechnung.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit schweren Vorerkrankungen ist ein einfacher Tarifvergleich nicht ausreichend; hier ist eine individuelle Risikoprüfung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler erforderlich.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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