Eine PKV-Anwartschaft kostet 10 bis 60 Euro monatlich; sie sichert die Option, nach einer GKV-Pflichtmitgliedschaft (z.B. Elternzeit, Arbeitlosigkeit) ohne neue Gesundheitsprüfung in den bisherigen PKV-Tarif zurückzukehren.

PKV-Anwartschaftsbeitrag: Kleine Anwartschaft (ohne Alterungsrückstellung) 10 bis 25 Euro/Monat, große Anwartschaft (mit weiterem Aufbau der Alterungsrückstellung) 30 bis 60 Euro/Monat. Die große Anwartschaft ist teurer, verhindert aber den Aufbau von Beitragserhöhungen durch Altersrückstandverlust. Gesundheitsstatus wird bei der Rückkehr nicht neu geprüft; alle bisherigen Leistungen und Konditionen bleiben erhalten.

Hintergrund

Eine PKV-Anwartschaft ist sinnvoll für Ärzte, die vorübergehend in die GKV wechseln müssen: Elternzeit (bei Unterschreitung der JAE-Grenze), Arbeitslosigkeit oder Beamtenverhältnis mit unzureichender Beihilfe. Ohne Anwartschaft verliert der Arzt bei Rückkehr in die PKV seine bisherigen Konditionen und muss eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen; bestehende Erkrankungen können dann zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Besonderheit bei Ärztinnen in Elternzeit: In der Elternzeit sind Angestellte in der GKV pflichtversichert, wenn das Einkommen das Jahr-Entgelt-Limit unterschreitet. Eine PKV-Anwartschaft sichert die Rückkehrmöglichkeit. Kosten-Nutzen-Abwägung: Kleine Anwartschaft ca. 240 Euro/Jahr; Kosten eines neuen Einstiegs in PKV mit Zuschlägen nach Erkrankung können Tausende Euro jährlich mehr kosten. Für jüngere Ärzte bis 35 Jahre ist die Anwartschaft besonders wertvoll, da der Gesundheitszustand noch gut ist.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit oder Übergangszeiten zur optimalen PKV-Anwartschaftsstrategie.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die dauerhaft in die GKV wechseln (z.B. wegen Eheschließung mit GKV-Pflichtversichertem) brauchen keine Anwartschaft; hier ist ein vollständiger Wechsel der Krankenversicherungsstrategie sinnvoller.

Quellen

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