Verbeamtete Ärzte zahlen für ihre ergänzende PKV häufig nur 150 bis 300 Euro monatlich, da die staatliche Beihilfe je nach Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten trägt.

Der Beihilfeanspruch reduziert den privat zu versichernden Anteil auf 30 bis 50 Prozent der Kosten – die PKV deckt nur den Restbetrag ab, was die Prämie erheblich senkt.

Hintergrund

Verbeamtete Ärzte – etwa Hochschulprofessoren, Chefärzte an Universitätskliniken oder Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst – erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe vom Dienstherrn. Die Höhe beträgt für Beamte ohne Kind in der Regel 50 Prozent, für Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil (30 bis 50 Prozent) müssen sie privat versichern, sogenannte Beihilfe-Restkostenversicherung. Ein verheirateter Professor mit zwei Kindern und einem Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent zahlt für eine gute Restkostenversicherung daher oft nur 150 bis 200 Euro monatlich. Für Ehepartner und Kinder gelten ebenfalls Beihilfeleistungen des Dienstherrn.

Bei Ärzteversichert lässt sich schnell prüfen, welche Beihilferestkostentarife für das jeweilige Bundesland und den Familienstand passend sind.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die im Beamtenverhältnis auf Probe oder Widerruf tätig sind, erhalten unter Umständen eine geringere Beihilfe. Ärzte im Tarifbeschäftigtenstatus (TVöD) sind nicht beihilfeberechtigt und müssen sich vollständig selbst krankenversichern. Bei Pensionseintritt erhöht sich der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent, was den PKV-Beitrag weiter senkt.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →