PKV-Beiträge steigen langfristig im Schnitt um 3 bis 5 Prozent pro Jahr – wer mit 35 Jahren 350 Euro monatlich zahlt, muss im Rentenalter ohne Gegenmaßnahmen mit 600 bis 900 Euro rechnen.
Hintergrund
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, bei einer Beitragsanpassung (BAP) die Rechnungsgrundlagen zu aktualisieren, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als zehn Prozent von den kalkulierten Werten abweichen. In der Praxis hat es in den letzten Jahren erhebliche Anpassungen gegeben: Zwischen 2010 und 2024 stiegen PKV-Beiträge im Branchendurchschnitt um rund 80 Prozent. 2024 meldeten viele Versicherer Anpassungen von 10 bis 20 Prozent in einzelnen Tarifen. Treiber sind medizinischer Fortschritt, Inflation bei Personalkosten in Kliniken sowie die Alterung der PKV-Versichertengemeinschaft. Gegenmaßnahmen: frühzeitige Bildung von Alterungsrückstellungen, Wechsel in einen beitragsgünstigeren Tarif beim selben Anbieter (§ 204 VVG) oder Tarifoptimierung.
Ärzteversichert analysiert auf Anfrage, in welchem Tarif Sie sitzen und ob ein günstigerer Tarif mit gleichem Leistungsniveau existiert.
Wann gilt das nicht?
Im Basistarif oder Standardtarif sind Beitragserhöhungen durch die gesetzliche Deckelung begrenzt. Wer eine Beitragsentlastungskomponente eingeschlossen hat, kann den Anstieg im Rentenalter zumindest teilweise kompensieren.
Quellen
- PKV-Verband – Beitragsentwicklung und Rechenschaftsberichte
- BaFin – Beitragsanpassungen in der PKV
- BMG – Rechenschaft und Transparenz bei PKV-Prämien
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