Wer seine PKV ein Kalenderjahr lang nicht in Anspruch nimmt, erhält je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung von einem bis zu drei Monatsbeiträgen – bei einem Arzt mit 500 Euro Monatsbeitrag bedeutet das bis zu 1.500 Euro zurück.
Hintergrund
Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert stark: Viele Tarife zahlen einen Monatsbeitrag nach einem schadenfreien Jahr, einige bis zu drei Monatsbeiträge nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren ohne Leistungsabrechnung. Die BRE wird üblicherweise im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt. Zu beachten ist, dass Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennungen oder Schutzimpfungen in manchen Tarifen anrechenbar sind – eine Inanspruchnahme schließt die Rückerstattung aus. Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherungsbeiträge sind davon in der Regel getrennt zu betrachten. Bei Ärzten mit guter Gesundheit und eigenem Selbstbehalt von z. B. 1.200 Euro jährlich lässt sich durch Kombination aus Selbstbehalt und BRE der effektive Beitrag erheblich senken.
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Wann gilt das nicht?
Wer chronisch krank ist oder regelmäßig ärztliche Leistungen benötigt, profitiert kaum von BRE-Tarifen. Außerdem ist die Beitragsrückerstattung kein Recht, sondern eine freiwillige Tarifleistung – sie kann vom Versicherer gestrichen oder gekürzt werden, wenn das Versichertenkollektiv zu hohe Schäden verursacht.
Quellen
- PKV-Verband – Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt
- BaFin – Transparenzanforderungen bei PKV-Tarifen
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
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