Die PKV erstattet Zahnimplantate je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent der anfallenden Kosten – ein vollständiges Implantat inklusive Krone kostet 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn.

In hochwertigen PKV-Zahnzusatztarifen werden Zahnimplantate ohne Stückzahllimit vollständig übernommen; Einsteigerstarife begrenzen die Erstattung häufig auf zwei Implantate pro Kiefer oder einen Maximalbetrag pro Jahr.

Hintergrund

Zahnimplantate gehören zu den teuersten zahnärztlichen Leistungen: Ein Implantat-Set (Implantat, Aufbau, Keramikkrone) kostet nach GOZ zwischen 1.800 und 3.500 Euro, bei besonderen Materialien oder Knochenaufbau auch mehr. Premium-PKV-Tarife erstatten diese Kosten ohne gesonderte Begründung vollständig; günstigere Tarife sehen eine Begrenzung auf zwei bis vier Implantate pro Kiefer oder ein Jahres-Erstattungslimit von 2.000 bis 5.000 Euro vor. Wichtig: Die PKV erstattet Zahnimplantate nur, wenn sie medizinisch notwendig und nach anerkannten zahnmedizinischen Methoden durchgeführt werden. Rein ästhetische Implantate ohne Zahnverlust-Indikation werden abgelehnt. Für Ärzte, die selbst auf hochwertige Versorgung Wert legen, empfiehlt sich ein Tarif ohne Stückzahlbegrenzung.

Ärzteversichert vergleicht PKV-Zahnleistungen und zeigt, welche Tarife auch Knochenaufbau und Sinuslift mitversichern.

Wann gilt das nicht?

Im Basistarif und Standardtarif werden Zahnimplantate nur nach den GKV-Festzuschüssen erstattet, nicht nach GOZ – das entspricht einem Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Wer bereits einen Tarif ohne Implantat-Klausel hat, kann nachträglich nicht in einen besseren Tarif für Zahnleistungen wechseln, ohne eine neue Gesundheitsprüfung.

Quellen

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