Im Ruhestand kostet die PKV ohne Gegenmaßnahmen häufig 600 bis 1.200 Euro monatlich – ein erheblicher Anteil der Arztpension oder Versorgungswerksrente, der frühzeitige Planung erfordert.
Hintergrund
Für Ärzte im Ruhestand entfällt das Einkommen aus der Berufstätigkeit, während der PKV-Beitrag weiter steigt. Die Rentenversicherung oder das ärztliche Versorgungswerk übernimmt bei freiwillig gesetzlich Versicherten einen Beitragszuschuss, nicht jedoch bei PKV-Versicherten – dort ist der Beitrag allein vom Rentenempfänger zu tragen. Typische Szenarien: Ein Arzt, der 2005 mit 35 Jahren in die PKV eingetreten ist und keinen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, zahlt im Rentenalter (ab 67) bei einem durchschnittlichen Premium-Tarif 850 bis 1.100 Euro monatlich. Mit Beitragsentlastungsbaustein und optimalem Tarifwechsel kann dieser Betrag auf 500 bis 650 Euro sinken. Der Gesetzgeber hat 2009 die Pflicht zur Bildung von Alterungsrückstellungen gestärkt; dennoch reichen sie oft nicht aus. Ärzte, die dem ärztlichen Versorgungswerk angehören, erhalten eine Versorgungswerksrente – diese reicht für einen hohen PKV-Beitrag im Alter nur, wenn sie ausreichend hoch ist.
Wann gilt das nicht?
Verbeamtete Ärzte erhalten im Pensionsstatus eine erhöhte Beihilfe (70 %) und zahlen nur noch 30 Prozent der Krankheitskosten privat – ihr PKV-Beitrag sinkt dadurch erheblich. Wer in die GKV wechseln möchte, kann dies im Rentenalter als PKV-Versicherter in der Regel nicht mehr, sofern kein Anspruch auf Pflichtversicherung in der KVdR besteht.
Quellen
- PKV-Verband – PKV im Alter: Beiträge und Alterungsrückstellungen
- DRV – Rentenversicherung und Krankenversicherungsbeiträge
- BMG – Krankenversicherung für Rentner
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