PKV Open-House-Aktionen ermöglichen es Versicherten, für einen begrenzten Zeitraum ohne Gesundheitsprüfung zu einem anderen Anbieter zu wechseln – die eigentlichen Kosten entstehen durch den neuen Tarif, nicht die Aktion.

Bei Open-House-Aktionen verzichten PKV-Anbieter temporär auf die sonst obligatorische Risikoprüfung; das ist für Personen mit Vorerkrankungen besonders wertvoll, da sie sonst nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen wechseln könnten.

Hintergrund

Open-House-Aktionen sind befristete Werbekampagnen einzelner PKV-Anbieter, bei denen Wechselwillige aus anderen PKV-Tarifen oder teilweise aus der GKV ohne vollständige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Die Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel zu einem neuen Anbieter ist gesetzlich nicht möglich – das ist ein wesentlicher Nachteil gegenüber dem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ein Arzt, der mit 45 Jahren 50.000 Euro Alterungsrückstellung angespart hat, verliert diese bei einem Anbieterwechsel und muss beim neuen Anbieter höhere Beiträge zahlen, weil die Rückstellung fehlt. Kurzfristig können Open-House-Tarife günstiger erscheinen, langfristig rechnen sie sich für die meisten PKV-Versicherten nicht. Ausnahme: Versicherte bei einem sehr schlecht kalkulierten Anbieter mit dauerhaft überproportionalen Beitragssteigerungen.

Ärzteversichert analysiert, ob ein Anbieterwechsel (auch via Open-House) oder ein interner Tarifwechsel für den Einzelfall besser ist.

Wann gilt das nicht?

Jüngere PKV-Einsteiger mit wenigen Alterungsrückstellungen und Vorerkrankungen können von Open-House-Aktionen profitieren, wenn die Gesundheitsprüfung für sie sonst prohibitiv wäre. Selbstständige Ärzte ohne Alterungsrückstände bei schlechtem Anbieter sollten einen Wechsel ernsthaft prüfen.

Quellen

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