Der PKV-Standardtarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt – 2025 maximal rund 860 Euro monatlich – und steht ausschließlich PKV-Versicherten mit einem Altvertrag aus der Zeit vor 2009 offen.

Der Standardtarif ist ein Sondertarif für ältere PKV-Altverträge mit Leistungen auf GKV-Niveau und gedeckeltem Beitrag; er wurde mit Einführung des Basistarifs 2009 für Neuverträge abgelöst und ist nicht mehr allgemein zugänglich.

Hintergrund

Der Standardtarif wurde durch die Gesundheitsreform 1994 eingeführt und war bis 2008 das gesetzliche Sicherheitsnetz für PKV-Versicherte. Ab 2009 ersetzte ihn der Basistarif für neue PKV-Verträge. Für bestehende Verträge vor 2009 haben PKV-Versicherte ab dem 55. Lebensjahr, nach zehn Jahren PKV-Mitgliedschaft oder bei Rentenbezug ein Wechselrecht in den Standardtarif – sofern ihr regulärer Beitrag den GKV-Höchstbeitrag übersteigt. Der Beitrag im Standardtarif darf den allgemeinen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten (2025: ca. 858 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung). Die Leistungen entsprechen weitgehend dem GKV-Standard: kein Chefarzt, kein Einzelzimmer, Zahnersatz nach Festzuschuss. Für Ärzte im Standardtarif bedeutet dies einen erheblichen Rückschritt bei der Versorgungsqualität – es lohnt sich daher, vor einem Wechsel alle Alternativen zu prüfen.

Ärzteversichert analysiert, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG eine sinnvollere Alternative zum Standardtarif ist.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte, die ihren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, haben kein Recht auf den Standardtarif – für sie gilt nur der Basistarif als gesetzliches Auffangnetz.

Quellen

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