Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach §204 VVG ist für Ärzte grundsätzlich kostenlos, da weder eine erneute Gesundheitsprüfung noch eine Neuberechnung der Altersrückstellungen anfallen. Die bestehenden Alterungsrückstellungen werden vollständig auf den neuen Tarif übertragen.
Hintergrund
Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG gibt jedem PKV-Versicherten das Recht, in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln, ohne die bisher aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren. Für Ärzte ist das besonders relevant, weil viele während der Assistenzarztzeit einen günstigen Einstiegstarif gewählt haben, der im Verlauf der Karriere nicht mehr zur Lebenssituation passt.
Indirekte Kosten können allerdings entstehen: Wer in einen leistungsstärkeren Tarif wechselt, zahlt in der Regel einen höheren Monatsbeitrag. Umgekehrt kann ein Wechsel in einen günstigeren Tarif die Beitragsbelastung im Alter reduzieren, jedoch bei verringertem Leistungsumfang.
Wann gilt das nicht?
Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen (Anbieterwechsel) gehen die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig verloren. Dieser Schritt sollte nur nach individueller Beratung erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt, vor jedem Tarifwechsel die langfristige Beitragsentwicklung beider Tarife zu vergleichen und die Leistungsunterschiede genau zu prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- GKV-Spitzenverband – Gesetzliche Krankenversicherung
- Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke – berufsständische Versorgung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen (Steuern, Rente)
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