Ein PKV-Vergleich für Ärzte ist bei unabhängigen Versicherungsmaklern kostenlos – die Beratervergütung erfolgt als Courtage durch den Versicherer bei Vertragsabschluss, ohne Mehrkosten für den Arzt.
Hintergrund
Ärzten stehen beim PKV-Eintritt – in der Regel mit dem Abschluss des Medizinstudiums oder der Approbation – alle PKV-Anbieter offen, sofern sie die Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze 2025: 73.800 Euro brutto) überschreiten oder selbstständig tätig sind. Die Beitragsunterschiede zwischen vergleichbaren Tarifen können bei einem 32-jährigen Arzt leicht 100 bis 200 Euro monatlich betragen; über 30 Jahre ergibt das 36.000 bis 72.000 Euro Unterschied. Wichtige Vergleichskriterien: GOÄ-Erstattungshöhe, Zahnleistungen inkl. Kieferorthopädie, Krankengeld/Krankentagegeld, Beitragsentlastungsbaustein, Rückerstattung, Selbstbehalt, Leistungen bei Kuraufenthalten und Auslandsschutz. Ärzteversichert führt solche Vergleiche speziell für Ärzte durch.
Wann gilt das nicht?
Honorarberater, die auf Stundenbasis arbeiten, stellen eine Beratungsgebühr in Rechnung – dafür entfällt die Courtage. Wer bereits optimal in seiner PKV positioniert ist, profitiert weniger von einem Neuvergleich als von einer internen Tarifoptimierung.
Quellen
- PKV-Verband – PKV-Vergleich und Tarifauswahl
- BaFin – Anforderungen an PKV-Vermittler und Berater
- Bundesärztekammer – PKV-Leistungen und Ärzteversicherung
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