PKV-Zusatzversicherungen kosten je nach Tarif und Leistungsumfang zwischen 10 und über 200 Euro monatlich.
Die monatlichen Beiträge für PKV-Zusatzversicherungen variieren stark: Zahnzusatz-Tarife beginnen bei rund 10 Euro, umfassende Krankenhaustagegeld- oder Pflegezusatzversicherungen können 80 bis über 200 Euro monatlich kosten. Entscheidend sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungsumfang.
Hintergrund
GKV-versicherte Ärzte in Anstellung sowie privat krankenversicherte niedergelassene Ärzte nutzen Zusatzversicherungen, um Versorgungslücken zu schließen. Die häufigsten Kategorien sind:
- Zahnzusatz: 10 bis 60 Euro monatlich, deckt Zahnersatz, Prophylaxe und Implantate bis zu einem vereinbarten Prozentsatz (häufig 70–90 %).
- Krankenhaustagegeld: 5 bis 30 Euro monatlich, zahlt einen Tagessatz (typisch 50–150 Euro) für jeden stationären Tag.
- Stationäre Zusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer): 30 bis 120 Euro monatlich.
- Pflegezusatz: 20 bis 80 Euro monatlich, schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeleistung und tatsächlichen Pflegekosten.
- Auslandsreisekrankenversicherung: 8 bis 30 Euro jährlich für kurze Reisen.
Laut PKV-Verband sind rund 26 Millionen Deutsche mit einer Zusatzversicherung abgesichert (Stand 2024). Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zu bestimmten Zusatztarifen sind gemäß § 10 EStG bis zur Basisabsicherungsgrenze steuerlich absetzbar, was für Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz besonders relevant ist.
Wann gilt das nicht?
Vorerkrankungen führen bei vielen Zusatztarifen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Wer bereits laufende Behandlungen hat, findet möglicherweise keinen Versicherer ohne Wartezeiten oder Ausschlüsse. Beamte und Soldaten erhalten über Beihilfe bereits Teile der Krankheitskosten erstattet und benötigen nur ergänzende Tarife. PKV-Vollversicherte benötigen in der Regel keine separate Zahnzusatzversicherung, da Zahnbehandlungen im Volltarif enthalten sind.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner bei der gezielten Auswahl von PKV-Zusatztarifen, die zum individuellen Absicherungsbedarf passen, ohne unnötige Doppelabsicherungen.
Quellen
- PKV-Verband – Zusatzversicherung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerliche Absetzbarkeit
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