Präventionsleistungen der GKV sind für Versicherte in der Regel kostenlos, da die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen oder Bonusleistungen bis zu einem festgelegten Betrag bezuschussen.

Gesetzlich Versicherte zahlen für Präventionsleistungen wie Schutzimpfungen, Gesundheits-Check-ups oder Kurse zur Stressbewältigung nichts aus der eigenen Tasche. Die Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, Primärprävention zu fördern, und geben dafür im Schnitt rund 8 Euro je Versicherten und Jahr aus.

Hintergrund

Nach § 20 SGB V müssen gesetzliche Krankenkassen Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung anbieten. Konkret umfasst das:

  • Gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Check-up 35, Krebsfrüherkennungen): kostenfrei für Versicherte ab dem jeweiligen Mindestalter.
  • Schutzimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung: vollständig von der GKV übernommen.
  • Kursangebote zu Ernährung, Bewegung, Stressreduktion und Suchtprävention: Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse häufig mit 75 bis 150 Euro pro Kurs und Jahr.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber und Kassen kofinanzieren Maßnahmen am Arbeitsplatz.

Für niedergelassene Ärzte ist relevant, dass Präventionsleistungen über das EBM-System abgerechnet werden (z. B. GOP 01732 für den Gesundheits-Check-up). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung legt die Vergütungssätze fest; diese können je nach Quartal und KV-Bezirk variieren.

Wann gilt das nicht?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen, werden nicht erstattet und müssen privat bezahlt werden. Versicherte in der PKV erhalten Präventionsleistungen nach ihrem individuellen Tarifleistungsverzeichnis, nicht nach § 20 SGB V. Ärzte als Arbeitgeber können eigene Präventionsmaßnahmen für ihre Angestellten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie die Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG erfüllen (bis 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuerfrei).

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte darüber, welche Präventionspflichten und Abrechnungsmöglichkeiten im Praxisalltag relevant sind.

Quellen

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