Eine Praxiserweiterung kostet je nach Art und Umfang zwischen 20.000 und weit über 200.000 Euro.

Ob Umbau für zusätzliche Behandlungsräume, Anschaffung von Großgeräten oder Aufbau eines zweiten Standorts: Praxiserweiterungen binden erhebliches Kapital. Typische Umbaukosten liegen bei 15.000 bis 80.000 Euro; Geräteinvestitionen kommen hinzu und können sechsstellig werden.

Hintergrund

Die häufigsten Formen der Praxiserweiterung und ihre Kosten im Überblick:

  • Ausbau vorhandener Fläche (Umwidmung von Räumen): 5.000 bis 30.000 Euro für Umbau, Trennwände, Elektrik und Belüftung.
  • Flächenerweiterung durch Anmietung: Einmalige Umbaukosten von 20.000 bis 80.000 Euro; laufende Mehrmiete von 500 bis 2.000 Euro monatlich.
  • Geräteinvestition (Ultraschall, Ergometrie, Laborgeräte): 10.000 bis 100.000 Euro je Gerät.
  • Zweiter Standort oder Filialpraxis: Gesamtinvestition von 50.000 bis 300.000 Euro, abhängig von Ausstattungsstandard und Region.

Wichtig: Mit wachsender Praxis steigen der versicherte Inventarwert und die Betriebshaftpflichtrisiken. Praxisinhaber müssen ihre Sachversicherung und Betriebshaftpflicht entsprechend anpassen; eine Unterversicherung führt bei Schäden zu anteiliger Kürzung der Erstattung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte tragen keine Investitionskosten; dies obliegt dem Praxisträger oder Klinikbetreiber. Vertragsärzte benötigen für die Eröffnung eines Zweigstandorts eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 24 Ärzte-ZV.

Ärzteversichert begleitet niedergelassene Ärzte bei der Überprüfung und Anpassung ihrer Versicherungsstruktur im Zuge von Praxiserweiterungen.

Quellen

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