Eine Praxis-Inventarversicherung kostet zwischen 300 und 1.500 Euro jährlich, abhängig von Versicherungssumme, Fachrichtung und Ausstattungsumfang.

Die Inventarversicherung für eine Arztpraxis schützt das gesamte medizinische und kaufmännische Inventar gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weitere Schäden. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro liegt die Jahresprämie typischerweise bei 400 bis 800 Euro; bei sehr hochwertiger Geräteausstattung (z. B. Radiologie) steigt sie entsprechend.

Hintergrund

Das Inventar einer Arztpraxis umfasst medizinische Geräte, Praxismöbel, IT-Ausstattung und Verbrauchsmaterialien. Eine separate Inventarversicherung oder kombinierte Inhaltsversicherung ist für Praxen unverzichtbar, da:

  • Medizingeräte erhebliche Wiederbeschaffungswerte haben: Ein Ultraschallgerät kostet 20.000 bis 60.000 Euro, ein Behandlungsstuhl (Zahnarzt) 15.000 bis 30.000 Euro.
  • IT-Ausstattung für PVS, Telematikinfrastruktur und Kommunikation 5.000 bis 20.000 Euro ausmachen kann.
  • Einbruchdiebstahl in Praxen häufiger vorkommt als in anderen Gewerbebetrieben, da Medikamente und Geräte attraktive Beute darstellen.

Die Prämie richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme (zum Neuwert oder Zeitwert), dem Standort (Einbruchdiebstahl-Risikozone) und vereinbarten Selbstbehalten. Unterversicherung ist ein häufiger Fehler: Wer seinen Inventarwert zu niedrig ansetzt, erhält im Schadensfall nur anteilige Erstattung.

Wann gilt das nicht?

Mietpraxen, bei denen der Vermieter das Gebäude und Teile der Einrichtung versichert, müssen genau prüfen, welche Positionen bereits versichert sind, um Doppelversicherungen zu vermeiden. Medizingeräte mit besonders hohem Wert oder Spezialrisiken (z. B. Röntgengeräte) benötigen oft separate Maschinenversicherungen.

Ärzteversichert überprüft für Praxisinhaber, ob die Inventarversicherung zum tatsächlichen Ausstattungswert der Praxis passt und Unterversicherung ausgeschlossen ist.

Quellen

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