Praxis-Nachfolgeplanung kostet im laufenden Betrieb zwischen 2.000 und 15.000 Euro für Bewertung, Beratung und rechtliche Begleitung; hinzu kommen Maklergebühren bei externer Käufersuche.
Eine professionelle Nachfolgeplanung umfasst Praxisbewertung (1.000 bis 5.000 Euro), rechtliche und steuerliche Beratung (2.000 bis 8.000 Euro) sowie ggf. Praxisbörsen-Kosten oder Maklergebühren (1 bis 3 % des Kaufpreises). Wer frühzeitig plant, spart erheblich.
Hintergrund
Die Nachfolgeplanung sollte spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Praxisübergang beginnen. Die wichtigsten Kostenpositionen im laufenden Betrieb sind:
- Praxisbewertung: Erstellung eines Gutachtens nach der modifizierten Ertragswertmethode kostet 1.000 bis 5.000 Euro, je nach Praxisgröße.
- Steuerliche Beratung zur Übergabegestaltung: Prüfung von Freibeträgen nach § 16 EStG (bis zu 45.000 Euro) und möglicher ermäßigter Besteuerung; Beratungsaufwand 1.500 bis 5.000 Euro.
- Rechtsanwalt für Kaufvertrag: 1.000 bis 3.000 Euro für Gestaltung und Verhandlung.
- Praxisbörse/Makler: Einstellung auf KBV-Praxisbörse kostenlos; private Makler verlangen 1 bis 3 % des Verkaufspreises als Provision.
- Übergangsbegleitung (Einarbeitungsphase des Nachfolgers): Indirekte Kosten durch reduzierte eigene Einnahmen während Doppelbesetzung.
Wann gilt das nicht?
Praxen im MVZ müssen keine eigene Nachfolgeplanung durchführen; die Nachfolge obliegt dem Träger. Ermächtigte Ärzte ohne eigene Kassenzulassung haben keinen übertragbaren Praxiswert im eigentlichen Sinne.
Ärzteversichert unterstützt Praxisabgeber dabei zu prüfen, ob Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorgeabsicherung im Übergabezeitraum noch ausreichend sind.
Quellen
- KBV – Praxisbörse und Nachfolge
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Bundesministerium der Finanzen – Veräußerungsfreibeträge
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