Eine Praxisabgabe verursacht direkte Transaktions- und Beratungskosten von insgesamt 3.000 bis 15.000 Euro; bei größeren Praxen oder komplexen Strukturen kann der Aufwand höher liegen.
Direkte Kosten einer Praxisabgabe umfassen Praxisbewertung (1.000 bis 5.000 Euro), steuerliche Beratung zur Veräußerungsgewinngestaltung (1.500 bis 5.000 Euro) und Rechtsberatung inkl. Kaufvertragsgestaltung (1.000 bis 3.000 Euro). Hinzu kommen ggf. Maklergebühren von 1 bis 3 % des Verkaufspreises.
Hintergrund
Die Praxisabgabe ist ein mehrstufiger Prozess mit folgenden Kostenpunkten:
- Praxisbewertung: Sachverständigengutachten nach modifizierter Ertragswertmethode, 1.000 bis 5.000 Euro je nach Praxisgröße.
- Steuerberatung: Berechnung des Veräußerungsgewinns, Prüfung des Freibetrags nach § 16 EStG (bis 45.000 Euro für Ärzte über 55 Jahre oder dauerhaft berufsunfähige) und des halben Steuersatzes nach § 34 EStG; Honorar 1.500 bis 5.000 Euro.
- Rechtsberatung: Kaufvertragsgestaltung, Klärung der Zulassungsübertragung, Personalübernahme nach BetrVG § 613a; Kosten 1.000 bis 3.000 Euro.
- Maklergebühren: 1 bis 3 % des Kaufpreises bei privater Vermittlung; KBV-Praxisbörse ist für Vertragsärzte kostenlos.
- Übergabebegleitung: Einarbeitung des Nachfolgers kann wenige Wochen kosten; in dieser Zeit reduzieren sich die eigenen Einnahmen.
Wann gilt das nicht?
Bei Liquidation der Praxis ohne Nachfolger fallen keine Verkaufs- und Bewertungskosten an, jedoch entstehen Kosten für Mietvertragsauflösung, Entsorgung von Praxiseinrichtungen und ggf. Vernichtung von Patientenakten. Ärzte in MVZ haben keinen eigenen Praxiswert zu übertragen.
Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisabgabe rechtzeitig zu planen und dabei bestehende Versicherungsverträge (Berufsunfähigkeit, Praxisausfallversicherung) auf die Situation nach der Abgabe anzupassen.
Quellen
- KBV – Praxisbörse und Abgabe
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Bundesministerium der Finanzen – Veräußerungsgewinn
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