Eine Praxisausfallversicherung kostet je nach versichertem Umsatz und Fachrichtung zwischen 600 und 3.000 Euro jährlich.

Die Praxisausfallversicherung übernimmt die laufenden Praxiskosten (Miete, Personal, Leasingraten), wenn der Praxisinhaber krankheitsbedingt ausfällt und kein Vertretungsarzt eingesetzt werden kann. Die Jahresprämie liegt typischerweise bei 0,3 bis 0,8 % der versicherten Jahreskosten.

Hintergrund

Für niedergelassene Ärzte ist der krankheitsbedingte Praxisausfall ein unterschätztes wirtschaftliches Risiko: Die laufenden Praxiskosten (Miete, Personalgehälter, Leasingrate für Geräte) laufen auch dann weiter, wenn keine Einnahmen erzielt werden. Die Praxisausfallversicherung springt hier ein.

Typische Kalkulation:

  • Jährliche Fixkosten einer mittelgroßen Praxis (Miete, Personal, Leasing): 150.000 bis 300.000 Euro.
  • Prämie: ca. 0,3 bis 0,8 % der Versicherungssumme = 450 bis 2.400 Euro jährlich.
  • Selbstbehalt/Wartezeit: Oft 4 bis 6 Wochen Karenzzeit; manche Tarife beginnen erst nach 6 Monaten zu leisten.
  • Leistungsdauer: Typisch 12 bis 24 Monate je Schadensfall.

Die Praxisausfallversicherung ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung: Während die BU den persönlichen Einkommensverlust des Arztes absichert, deckt die Praxisausfallversicherung die betrieblichen Kosten.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte in Klinik oder MVZ benötigen keine Praxisausfallversicherung, da sie kein unternehmerisches Risiko tragen. Praxen mit einem Vertretungsarzt, der im Krankheitsfall sofort einspringt, haben einen geringeren Absicherungsbedarf; hier kann eine kürzere Leistungsdauer ausreichen.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte individuell darüber, welche Versicherungssumme und Karenzzeit für ihre Praxissituation optimal sind.

Quellen

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