Eine professionelle Praxisbewertung kostet zwischen 1.000 und 5.000 Euro, abhängig von Praxisgröße, Bewertungstiefe und Beauftragungszweck.

Die Bundesärztekammer empfiehlt für Arztpraxen die modifizierte Ertragswertmethode. Ein sachverständiges Gutachten kostet 1.000 bis 5.000 Euro und ermittelt den materiellen Wert (Inventar) plus den immateriellen Wert (Goodwill) der Praxis.

Hintergrund

Eine Praxisbewertung ist bei Kauf, Verkauf, Auseinandersetzung unter Gesellschaftern oder Erbschaftsfragen erforderlich. Die Hauptmethoden und ihre Ergebnisse:

  • Modifizierte Ertragswertmethode (empfohlen von Bundesärztekammer): Berechnet den Praxiswert aus dem nachhaltigen Jahresüberschuss, multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor (typisch 1 bis 3). Eine Praxis mit 100.000 Euro nachhaltigem Gewinn hat demnach einen Ertragswert von 100.000 bis 300.000 Euro.
  • Substanzwertmethode: Bewertet Inventar zum Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert; typisch 20.000 bis 100.000 Euro für eine durchschnittlich ausgestattete Praxis.
  • Goodwill: Der immaterielle Wert (Patientenstamm, Standort, Reputation) ist der wertvollste Teil; er beträgt oft 50 bis 150 % des Jahresumsatzes.

Gutachterkosten nach HOAI oder nach Zeitaufwand: 1.000 Euro für einfache Plausibilitätsprüfungen bis 5.000 Euro für vollständige sachverständige Gutachten.

Wann gilt das nicht?

Bei der Bewertung von MVZ-Anteilen gelten gesellschaftsrechtliche Bewertungsmethoden, die sich von der Praxisbewertung unterscheiden. Praxen ohne Kassenzulassung (rein privat) haben einen anderen Goodwill-Ansatz, da die Kassenzulassung einen wesentlichen Wertbestandteil darstellt.

Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Praxiskauf eine unabhängige Praxisbewertung in Auftrag zu geben und den Kaufpreis mit dem Gutachtenwert zu vergleichen.

Quellen

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