Eine Praxisfinanzierung kostet je nach Kreditvolumen und Zinssatz erhebliche Zinsbelastungen: Bei 200.000 Euro Darlehen und 4 % Zinssatz fallen über 10 Jahre rund 44.000 Euro Zinsen an.
Praxisfinanzierungen über Banken oder die KfW verlangen typischerweise Zinssätze von 3,5 bis 5,5 % (Stand 2025) und 20 bis 30 % Eigenkapitalanteil. Bei 300.000 Euro Finanzierungsbedarf entstehen über 10 Jahre Zinskosten von 55.000 bis 90.000 Euro.
Hintergrund
Der Finanzierungsbedarf einer Praxisgründung oder -übernahme variiert stark: Neugründungen benötigen 100.000 bis 300.000 Euro; Übernahmen können je nach Praxisgröße 200.000 bis über 500.000 Euro kosten. Wichtige Kostenbestandteile der Finanzierung:
- Zinssatz: Aktuell 3,5 bis 5,5 % effektiv für Arztdarlehen; Spezialprogramme der KfW oder Apothekerbank können günstiger sein.
- Eigenkapitalanteil: Banken fordern meist 20 bis 30 % Eigenkapital; bei 300.000 Euro Finanzierungsbedarf also 60.000 bis 90.000 Euro Eigenkapital.
- Bearbeitungsgebühr: 0,5 bis 1 % des Kreditbetrags, einmalig.
- Tilgungsplanung: Typische Laufzeiten 5 bis 15 Jahre; Tilgungsfreijahre in den ersten 1 bis 3 Jahren möglich.
- Sicherheiten: Praxiswert, Lebensversicherung oder private Immobilie als Sicherheit erforderlich.
KfW-Förderprogramme für Freiberufler (z. B. ERP-Gründerkredit) bieten günstigere Konditionen; die Antragstellung ist über die Hausbank möglich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte benötigen keine Praxisfinanzierung. Bei Übernahme durch einen Nachfolger im Familienkreis können Schenkungsregelungen die Finanzierungslast reduzieren.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung auch Risikoabsicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung einzuplanen, damit der Kredit im Ernstfall bedient werden kann.
Quellen
- KBV – Praxisgründung und Finanzierung
- Bundesärztekammer – Investitionsplanung
- Bundesministerium der Finanzen
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