Eine Praxisübernahme kostet insgesamt zwischen 150.000 und über 500.000 Euro, abhängig von Fachrichtung, Umsatz, Lage und Ausstattungsstand der Praxis.

Der Kaufpreis einer Praxisübernahme setzt sich aus dem materiellen Wert (Inventar: typisch 20.000 bis 80.000 Euro) und dem immateriellen Wert (Goodwill: 50.000 bis 300.000 Euro) zusammen. Hinzu kommen Beratungs- und Finanzierungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro.

Hintergrund

Die Übernahme einer bestehenden Praxis bietet den Vorteil eines vorhandenen Patientenstamms und sofortiger Einnahmen, erfordert aber höheres Startkapital als eine Neugründung. Die wichtigsten Kostenelemente:

  • Kaufpreis: Substanzwert (Inventar zum Zeitwert) plus Goodwill. Goodwill berechnet sich nach der modifizierten Ertragswertmethode (Bundesärztekammer): Typisch 1 bis 2 Jahresumsätze des nachhaltigen Überschusses.
  • Due-Diligence-Kosten: Prüfung von Jahresabschlüssen, Patientenzahlen, Verträgen durch Steuerberater und Anwalt: 2.000 bis 5.000 Euro.
  • Rechtsberatung/Kaufvertrag: 1.000 bis 3.000 Euro.
  • Finanzierungskosten: Bei 250.000 Euro Darlehen mit 4,5 % Zinsen über 10 Jahre entstehen rund 60.000 Euro Zinsen.
  • Übergangsbegleitung: Einarbeitung durch den Vorgänger oft 3 bis 6 Monate; Kosten sind im Kaufpreis oder separat geregelt.

Wann gilt das nicht?

Praxisübernahmen im MVZ-Kontext laufen anders ab: Hier erwirbt man Anteile am Träger, nicht eine freie Praxis. Bei Übernahmen ohne Kassenzulassung ist der Goodwill wesentlich niedriger.

Ärzteversichert begleitet Praxisübernehmer bei der Planung und Überprüfung ihres Versicherungsschutzes unmittelbar nach der Übernahme.

Quellen

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