Eine private Rentenversicherung für Ärzte kostet je nach Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe und Tariftyp zwischen 200 und 1.500 Euro monatlich.
Ärzte mit Versorgungswerk-Pflichtmitgliedschaft nutzen die private Rentenversicherung als ergänzende Altersvorsorge. Klassische oder fondsgebundene Tarife mit 1.000 Euro monatlicher Zielrente kosten je nach Alter und Laufzeit 300 bis 800 Euro monatlichen Beitrag; Sofortrenten oder Einmalbeitragsverträge sind für ältere Ärzte interessant.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk und zahlen dort keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen des Versorgungswerks decken oft nur einen Teil des gewohnten Einkommensniveaus ab; eine ergänzende private Rentenversicherung schließt diese Lücke.
Typische Tarif-Kategorien und Kosten:
- Klassische private Rentenversicherung: Garantierter Rentenfaktor, Beiträge zwischen 200 und 600 Euro/Monat für eine Zielrente von 500 bis 1.000 Euro monatlich.
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Flexibler, höhere Renditechancen; Beiträge ähnlich wie klassisch, Rentenhöhe nicht garantiert.
- Rürup-Rente (Basisrente): Steuerlich abzugsfähig bis 27.566 Euro jährlich (2025, Einzelperson); besonders vorteilhaft für Selbstständige in der Einkommensphase.
- Einmalbeitragsvertrag: Ab 50.000 Euro Einmalbeitrag; für Ärzte kurz vor dem Ruhestand interessant.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein; für sie ist die Versorgungslücke eine andere Berechnung. Ärzte, die bereits hohe Versorgungswerk-Ansprüche angespart haben, benötigen möglicherweise keine oder nur eine geringe zusätzliche private Rentenversicherung.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, ihre individuelle Versorgungslücke zu berechnen und passende Altersvorsorgeinstrumente zu vergleichen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Basisrente
- GDV – Private Altersvorsorge
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