Eine Produkthaftpflichtversicherung für Arztpraxen kostet je nach Art und Umsatz mit Produkten zwischen 200 und 2.000 Euro jährlich.
Ärzte, die Medizinprodukte herstellen, vertreiben oder weiterverarbeiten, haften nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für dadurch verursachte Schäden. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt gegen diese Ansprüche und kostet je nach Produktumsatz und Risikoprofil 200 bis 2.000 Euro jährlich.
Hintergrund
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie) begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers oder Inverkehrbringers für fehlerhafte Produkte. Für Arztpraxen sind folgende Fallkonstellationen relevant:
- Eigenherstellung von Medizinprodukten: Zahnarztpraxen mit eigenem Labor, Orthopädietechnik oder individuell gefertigten Implantaten tragen erhöhtes Produkthaftungsrisiko.
- Abgabe von Verbrauchsmaterialien und Apothekenprodukten: Praxen, die z. B. Salben, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte direkt an Patienten abgeben.
- Ärztliche Gutachten als Produkt: In bestimmten Konstellationen können fehlerhafte Gutachten als „Produkt" eingestuft werden.
Die Jahresprämie richtet sich nach dem Jahresumsatz mit Produkten, der Produktart und dem geographischen Vertriebsgebiet. Eine Standarddeckung bei einem Umsatz bis 100.000 Euro kostet ca. 300 bis 600 Euro jährlich.
Wann gilt das nicht?
Reine Dienstleistungen (Behandlungen ohne Produktabgabe) unterliegen nicht dem ProdHaftG, sondern dem allgemeinen Haftungsrecht. Angestellte Ärzte tragen keine persönliche Produkthaftungsverantwortung; diese liegt beim Praxisinhaber oder Träger.
Ärzteversichert empfiehlt Praxen mit Produktabgabe oder Eigenfertigung, die Produkthaftpflicht als eigenständigen Baustein im Versicherungsportfolio zu prüfen.
Quellen
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