Die Prophylaxe-Abrechnung beim Zahnarzt variiert je nach Leistungsumfang: Professionelle Zahnreinigung (PZR) kostet 60 bis 150 Euro als reine Privatleistung; bestimmte Prophylaxe-Leistungen sind über die GKV abrechenbar.
GKV-Versicherte erhalten grundlegende Prophylaxe-Leistungen (IP1 bis IP5 für Kinder und Jugendliche, FU für Erwachsene) über den BEMA abgerechnet ohne Zuzahlung. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine IGeL-Leistung und kostet 60 bis 150 Euro, die Patienten selbst tragen.
Hintergrund
Die Prophylaxe-Abrechnung im Zahnarztbereich unterscheidet sich je nach Versicherungsstatus des Patienten:
- GKV-Versicherte (BEMA): Kinderindividualprophylaxe (IP1 bis IP5), Erwachsenenprophylaxe (FU, PAR-Vorbehandlung) sind kassenleistungspflichtig und werden über den BEMA vergütet; keine Patientenzuzahlung.
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): Gesetzlich nicht im GKV-Leistungskatalog; Zahnarzt berechnet nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), Nrn. 1000/1040; Kosten 60 bis 150 Euro je nach Aufwand und Steigerungsfaktor.
- PKV-Versicherte: PZR und erweiterte Prophylaxe werden nach GOZ abgerechnet; die PKV erstattet je nach Tarif 70 bis 100 %.
- Zahnzusatzversicherung: Viele Tarife erstatten 50 bis 100 % der PZR-Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag.
Für Zahnärzte: Die korrekte Abrechnung nach GOZ und BEMA ist entscheidend; Fehler können zu Plausibilitätsprüfungen durch die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und Rückforderungen führen.
Wann gilt das nicht?
Kieferorthopädie hat eigene Abrechnungsregeln (BEMA KFO, GOZ KFO) und ist von der regulären Prophylaxeabrechnung getrennt. Bei parodontologischen Vorbehandlungen gelten Sonderregelungen des PAR-Konzepts (2021 neu geregelt).
Ärzteversichert informiert Zahnärzte über die Absicherung bei Abrechnungsstreitigkeiten und den notwendigen Rechtsschutz im Berufsalltag.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer – GOZ und BEMA
- PKV-Verband – Zahnleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Leistungskatalog
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