Radiologie-Investitionen umfassen Gerätekosten von 50.000 Euro für einfache Röntgenanlagen bis über 1 Million Euro für MRT-Systeme; die Versicherung dieser Anlagen kostet 3.000 bis 20.000 Euro jährlich.
Radiologische Praxen binden erhebliches Kapital in Geräte: Konventionelles Röntgen ab 30.000 Euro, CT ab 300.000 Euro, MRT 500.000 bis 1,5 Millionen Euro. Diese Investitionen müssen durch Maschinenversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherung und hohe Berufshaftpflichtdeckungen abgesichert werden.
Hintergrund
Radiologische Praxen und Gemeinschaftspraxen mit bildgebenden Verfahren gehören zu den investitionsintensivsten Fachrichtungen. Typische Investitions- und Versicherungskosten:
- Digitales Röntgen (DR): 30.000 bis 80.000 Euro Anschaffung; Maschinenversicherung 500 bis 1.500 Euro/Jahr.
- CT (Computertomograph): 300.000 bis 600.000 Euro; Maschinenversicherung 3.000 bis 8.000 Euro/Jahr.
- MRT (Magnetresonanztomograph): 500.000 bis 1,5 Millionen Euro; Maschinenversicherung 5.000 bis 15.000 Euro/Jahr; spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung für Ausfallzeiten empfohlen.
- Nuklearmedizinische Geräte (PET, SPECT): 1 bis 2,5 Millionen Euro; Sonderversicherungen für radioaktive Substanzen erforderlich.
- Berufshaftpflicht Radiologie: Durch das erhöhte Diagnoserisiko (Befundungsfehler) liegen Prämien bei 4.000 bis 15.000 Euro jährlich.
Wichtig: Strahlenschutzbeauftragte und regelmäßige Gerätekalibrierungen sind gesetzlich vorgeschrieben (Strahlenschutzgesetz).
Wann gilt das nicht?
Radiologen in Klinikanstellung haben keinen eigenen Geräteeinsatz zu versichern; dies obliegt dem Klinikträger. Teleradiologen, die nur Befunde aus der Ferne erstellen, benötigen keine Geräteversicherungen, jedoch eine angepasste Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert unterstützt Radiologen und Praxen mit bildgebenden Verfahren bei der Zusammenstellung eines umfassenden Versicherungsschutzes für ihre hohen Investitionswerte.
Quellen
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz und Radiologie
- GDV – Maschinenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit – Strahlenschutzgesetz
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →