Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte kostet je nach Deckungsumfang und eingeschlossenen Bereichen zwischen 400 und 1.500 Euro jährlich.
Ärzte benötigen einen Berufsrechtsschutz, der neben allgemeinen Arbeits- und Vertragsstreitigkeiten auch arztspezifische Bereiche abdeckt: Zulassungsstreitigkeiten mit der KV, Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, Strafrechtsschutz bei Behandlungsvorwürfen sowie Mietrechtsschutz für die Praxis. Die Jahresprämie liegt bei 400 bis 1.500 Euro.
Hintergrund
Ärzte sind in ihrem Berufsalltag einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, die eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann:
- Berufsrechtsschutz: Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (z. B. Honorarkürzungen, Prüfverfahren): Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren 500 bis 5.000 Euro.
- Strafrechtsschutz: Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen (Körperverletzung durch Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug): Anwaltskosten 2.000 bis 20.000 Euro.
- Vertragsrechtsschutz: Mietstreitigkeiten für Praxisräume, Lieferantenstreitigkeiten.
- Verwaltungsrechtsschutz: Zulassungsentziehung, Bußgeldverfahren.
- Privatrechtsschutz: Oft in Kombiverträgen enthalten; 200 bis 500 Euro/Jahr zusätzlich.
Deckungssummen bei Rechtsschutzversicherungen für Ärzte: typisch 300.000 bis 1 Million Euro je Versicherungsfall; Selbstbehalt 150 bis 500 Euro üblich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis haben in der Regel einen geringeren Berufsrechtsschutz-Bedarf; arbeitsrechtliche Konflikte mit dem Arbeitgeber sind das Hauptrisiko. Behandlungsfehlerstreitigkeiten sind primär über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt; der Rechtsschutz ergänzt diese.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzte mit eigener Praxis, einen kombinierten Berufs- und Privatrechtsschutz abzuschließen, der alle arztspezifischen Risikobereiche abdeckt.
Quellen
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