Eine professionelle Rentenberechnung für Ärzte kostet beim spezialisierten Finanzberater oder Steuerberater 200 bis 1.500 Euro; einfache Hochrechnungen sind über die Versorgungswerke kostenlos erhältlich.
Ärzte erhalten von ihrem Versorgungswerk jährlich eine Rentenanwartschaftsmitteilung, die die Grundlage für eine Rentenberechnung bildet. Eine professionelle Rentenberechnung analysiert Versorgungswerks-Ansprüche, etwaige GRV-Ansprüche und die persönliche Versorgungslücke; sie kostet 200 bis 1.500 Euro.
Hintergrund
Für Ärzte ist die Rentenberechnung komplex, da verschiedene Altersvorsorgesysteme parallel bestehen können:
- Versorgungswerk-Ansprüche: Berechnung auf Basis geleisteter Beiträge und aktuellen Rentenwertes des jeweiligen Landesversorgungswerks; Mitglieder erhalten jährliche Standmitteilungen.
- GRV-Ansprüche: Aus Zeiten als Angestellter oder aus der Rentenversicherung vor der Approbation; abrufbar über Renteninformation der DRV (kostenlos).
- Betriebliche Altersversorgung (bAV): Aus Klinikzeiten; Ansprüche sind beim früheren Arbeitgeber oder der Pensionskasse zu erfragen.
- Private Rentenversicherungen: Hochrechnungen der Versicherer sind in der Police enthalten.
- Gesamtberechnung der Versorgungslücke: Ein Finanzberater fasst alle Ansprüche zusammen und vergleicht sie mit dem Einkommensbedarf im Ruhestand (üblicherweise 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens); Kosten 500 bis 1.500 Euro.
Wann gilt das nicht?
Sehr junge Ärzte zu Beginn ihrer Karriere profitieren wenig von einer detaillierten Rentenberechnung; eine grobe Orientierung reicht zu diesem Zeitpunkt aus. Online-Rentenrechner der Versorgungswerke bieten kostenlose Hochrechnungen.
Ärzteversichert empfiehlt, spätestens ab dem 45. Lebensjahr eine professionelle Rentenberechnung durchzuführen, um noch ausreichend Zeit für ergänzende Vorsorge zu haben.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Renteninformation
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium der Finanzen – Altersvorsorge
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