Eine Rückrufkostenversicherung kostet je nach versichertem Jahresumsatz und Produktart zwischen 200 und 1.500 Euro jährlich; die abgedeckten Rückrufkosten können im Schadensfall 50.000 bis weit über 1 Million Euro betragen.
Arztpraxen, die Medizinprodukte herstellen, vertreiben oder abgeben (z. B. Zahnarztpraxen mit Eigenlabor, Praxen mit Produktverkauf), können von Rückrufaktionen betroffen sein. Die Rückrufkostenversicherung übernimmt Kosten für Kommunikation, Rücknahmelogistik und Entsorgung; die Jahresprämie liegt bei 200 bis 1.500 Euro.
Hintergrund
Rückrufe von Medizinprodukten (z. B. fehlerhaft sterilisierte Instrumente, defekte Implantate, verunreinigte Produkte) können erhebliche Kosten auslösen, die die Produkthaftpflichtversicherung allein oft nicht abdeckt:
- Kommunikationskosten: Patienteninformation, Behördenbenachrichtigung (BfArM), Pressemitteilungen: 5.000 bis 50.000 Euro.
- Rücknahme- und Logistikkosten: Transport, Lagerung, Vernichtung der zurückgerufenen Produkte: 5.000 bis 100.000 Euro je nach Volumen.
- Nachuntersuchungskosten: Untersuchung von betroffenen Patienten nach einem Rückruf; pro Patient 100 bis 500 Euro.
- Umsatzverlust während Rückruf: Nicht direkt versichert, aber durch ergänzende Betriebsunterbrechungsversicherung abdeckbar.
Die Prämie richtet sich nach dem Jahresumsatz mit Produkten, der Produktkategorie (Risikoklasse I bis III nach MDR) und dem geografischen Vertriebsgebiet.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und keine Produkte in den Verkehr bringen, benötigen keine Rückrufkostenversicherung. Angestellte Ärzte tragen keine persönliche Rückrufverantwortung.
Ärzteversichert empfiehlt Praxen mit Produktabgabe, die Rückrufkostenversicherung als Ergänzung zur Produkthaftpflicht zu prüfen.
Quellen
- GDV – Produkthaftpflicht und Rückruf
- Bundesministerium für Gesundheit – Medizinprodukte und MDR
- BaFin – Spezialversicherungen
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