Eine rückwirkende BU-Anerkennung verursacht Kosten von 1.000 bis 10.000 Euro für Anwalt und Gutachten; bei Erfolg löst sie Rentennachzahlungen und Beitragsrückerstattungen aus, die die Kosten bei weitem übersteigen können.
Erkennt der Berufsunfähigkeitsversicherer eine Berufsunfähigkeit rückwirkend an, zahlt er die ausstehenden Monatsrenten und erstattet die gezahlten Beiträge ab dem Leistungsbeginn. Bei einer BU-Rente von 3.000 Euro/Monat und zwei Jahren Rückwirkung entspricht das einer Nachzahlung von 72.000 Euro. Anwalts- und Gutachterkosten für die Durchsetzung betragen 1.000 bis 10.000 Euro.
Hintergrund
Die rückwirkende BU-Anerkennung ist relevant, wenn die Berufsunfähigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist, der Versicherungsfall aber erst später angezeigt wurde oder der Versicherer zunächst abgelehnt hatte. Wichtige Punkte:
- Anzeigeobliegenheit: Der Versicherte muss den Versicherungsfall unverzüglich beim Versicherer anzeigen; Verzögerungen können die rückwirkende Leistung einschränken.
- Rückwirkungszeitraum: In der Regel werden Leistungen ab dem Monat der Anzeige erbracht; rückwirkende Anerkennung auf den Eintrittszeitpunkt der BU ist oft nur mit Nachweis durch ärztliche Gutachten möglich.
- Verjährung: BU-Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis (§ 195 BGB); spätestens nach 10 Jahren absolut (§ 199 BGB).
- Anwalts- und Gutachterkosten: Spezialisierter BU-Anwalt: 300 bis 500 Euro/Stunde; ärztliches Gutachten zur Feststellung des BU-Eintritts: 1.500 bis 5.000 Euro.
- Beitragsbefreiung rückwirkend: Bei anerkannter rückwirkender BU werden geleistete Beiträge ab dem Leistungsbeginn erstattet.
Wann gilt das nicht?
Wenn die Police eine kurze Meldefrist enthält und diese versäumt wurde, kann die Rückwirkung auf den Versicherungsfall ausgeschlossen sein. Einige ältere Policen haben abweichende Regelungen zu rückwirkenden Leistungen.
Ärzteversichert empfiehlt, bei Verdacht auf BU sofort fachkundige Unterstützung zu suchen und keine Fristen zu versäumen, die die rückwirkende Leistung gefährden könnten.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gesetze im Internet – VVG
- Bundesärztekammer – Berufsunfähigkeit und Absicherung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →