Eine Rürup-Rente (Basisrente) für Ärzte kostet je nach gewünschter Leistung und Tarif zwischen 300 und 2.000 Euro monatlich; der steuerliche Vorteil macht sie zur attraktivsten staatlich geförderten Altersvorsorge für Selbstständige.

Ärzte können Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 27.566 Euro jährlich (2025, Einzelperson) als Sonderausgaben steuerlich abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro jährlich. Die Jahresprämie richtet sich nach der gewünschten Zielrente und der Laufzeit.

Hintergrund

Die Rürup-Rente ist für selbstständige Ärzte das Pendant zur geförderten Altersvorsorge von Arbeitnehmern (Riester-Rente). Die wichtigsten Fakten:

  • Maximalbeitrag 2025: 27.566 Euro (Einzelperson); 55.132 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare).
  • Steuerliche Absetzbarkeit: 100 % der Beiträge bis zum Maximalbeitrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • Steuerersparnis: Bei Grenzsteuersatz 42 % und Maximalbeitrag bis zu 11.578 Euro Steuerersparnis jährlich.
  • Renteneintritt: Frühestens ab 62 Jahren (Verträge ab 2012).
  • Tarife: Klassisch (Garantiezins), fondsgebunden (höhere Renditechancen, keine Garantie) oder Hybridmodelle.
  • Kosten: Abschlusskosten 2 bis 5 % der Beitragssumme; Verwaltungskosten 1 bis 3 % des Vertragsguthabens jährlich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte sind grundsätzlich riesterberechtigt und können die Rürup-Rente zwar nutzen, aber sie erhalten keine staatliche Zulage. Die Rürup-Rente ist nicht pfändungsgeschützt wie die gesetzliche Rente, jedoch in gewissen Umfängen insolvenzfest.

Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, die Rürup-Rente als steueroptimales Kerninstrument der Altersvorsorge zu nutzen und Versorgungslücken damit systematisch zu schließen.

Quellen

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