Das Schlichtungsverfahren bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist für Patienten und Ärzte in der Regel kostenlos; die Gutachterkosten werden von der jeweiligen Ärztekammer getragen.

Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten ein kostenloses außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Behandlungsfehlern an. Ärzte tragen keine direkten Verfahrenskosten; indirekte Kosten entstehen durch den Zeitaufwand für die Aktenerstellung (2 bis 10 Stunden) und ggf. anwaltliche Begleitung (500 bis 3.000 Euro).

Hintergrund

Die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen (bei den Ärztekammern) und die Gutachterkommissionen ermöglichen eine außergerichtliche Klärung von Behandlungsfehlern. Das Verfahren läuft wie folgt:

  • Antragstellung durch den Patienten: Kostenlos; der Patient reicht alle Unterlagen ein.
  • Akteneinsicht und Stellungnahme des Arztes: Der Arzt erhält Akteneinsicht und muss eine Stellungnahme einreichen; Zeitaufwand 2 bis 10 Stunden.
  • Gutachten: Die Schlichtungsstelle beauftragt einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen; Kosten trägt die Ärztekammer.
  • Schlichtungsempfehlung: Unverbindlich; Annahme durch Arzt und Patient freiwillig.
  • Anwaltliche Begleitung für den Arzt: Empfohlen, aber nicht Pflicht; Kosten 500 bis 3.000 Euro.
  • Berufshaftpflichtversicherer: Übernimmt in der Regel die Kommunikation mit der Schlichtungsstelle im Auftrag des Arztes.

Wann gilt das nicht?

Strafrechtliche Aspekte (Körperverletzung durch Behandlungsfehler) werden nicht durch die Schlichtungsstelle, sondern durch Strafverfolgungsbehörden geklärt. Komplexe Fälle werden häufig direkt gerichtlich verhandelt, wenn eine schnelle außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Ärzteversichert empfiehlt, im Fall einer Schlichtungsanfrage umgehend den Berufshaftpflichtversicherer zu informieren, der das Verfahren fachkundig begleitet.

Quellen

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