Eine klinische Obduktion (Sektion) kostet 500 bis 3.000 Euro; die Einwilligungsdokumentation bei medizinischen Eingriffen verursacht keinen direkten Kostenaufwand, ist aber haftungsrechtlich entscheidend.
Ärzte müssen vor jedem medizinischen Eingriff die informierte Einwilligung des Patienten einholen und dokumentieren (§ 630d BGB). Fehlt diese, begründet das einen selbstständigen Haftungsfall auch ohne Behandlungsfehler. Obduktionen (Leichensektionen) werden nach GOÄ Nr. 103 abgerechnet: 144 Euro bei Faktor 1,0 bis zu 267 Euro bei Faktor 1,87.
Hintergrund
Einwilligung (Informed Consent):
Das Patientenrechtegesetz (§§ 630d, 630e BGB) regelt die Aufklärungspflicht des Arztes und die Einwilligungspflicht des Patienten:
- Vor jedem Eingriff muss eine schriftliche oder nachweisbare mündliche Einwilligung vorliegen.
- Aufklärung über Risiken, Alternativen und Ablauf ist Pflicht.
- Fehlt die wirksame Einwilligung, liegt eine Körperverletzung vor, unabhängig von der medizinischen Korrektheit der Behandlung.
- Kosten für Einwilligungsdokumentation: integriert in Praxisabläufe (kein direkter Zusatzaufwand); Aufklärungsbögen 0,50 bis 2 Euro/Bogen.
Sektion (Obduktion):
- Klinische Obduktion nach GOÄ Nr. 103: 144 Euro (Faktor 1,0).
- Gerichtsmedizinische Sektion im Auftrag der Staatsanwaltschaft: Honorar direkt mit Behörde abgerechnet (ca. 500 bis 2.000 Euro).
- Qualitätssicherungssektion (freiwillig, Krankenhäuser): Kosten trägt das Krankenhaus.
Wann gilt das nicht?
Bei Notfalleingriffen, wenn der Patient einwilligungsunfähig ist und keine Zeit für eine Einholung der Einwilligung besteht, kann der Arzt nach mutmaßlichem Willen handeln. Bei gerichtlich angeordneten Sektionen (§ 87 StPO) handelt der Arzt im staatlichen Auftrag.
Ärzteversichert empfiehlt, Behandlungsdokumentation und Einwilligungsbögen als Teil des Haftungsschutzes sorgfältig zu führen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Patientenrechte und Einwilligung
- Gesetze im Internet – BGB §§ 630d, 630e
- GDV – Ärztliche Berufshaftpflicht
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