Eine Sofortrente erfordert einen Einmalbetrag von 100.000 bis 500.000 Euro und zahlt dafür eine lebenslange monatliche Rente von typisch 400 bis 2.000 Euro aus, abhängig von Alter und Rentengarantiezeit.

Die Sofortrente (Einmalbeitragsrente) ist für Ärzte nach dem Praxisverkauf oder Rentenbeginn attraktiv: Der Praxisverkaufserlös wird in eine lebenslange Rente umgewandelt. Bei 200.000 Euro Einmalbetrag und Rentenbeginn mit 65 Jahren erhält man je nach Tarif eine monatliche Rente von ca. 700 bis 900 Euro lebenslang.

Hintergrund

Die Sofortrente eignet sich für Ärzte, die einen größeren Einmalbetrag (z. B. aus Praxisverkauf, Erbschaft oder Kapitalansammlung) in eine sichere monatliche Zahlung umwandeln möchten. Die Kennzahlen:

  • Rentenfaktor: Je nach Versicherer und Alter bei Rentenbeginn 35 bis 50 Euro monatliche Rente je 10.000 Euro Einmalbeitrag; bei 65 Jahren also ca. 350 bis 500 Euro/Monat je 100.000 Euro Einmalbeitrag.
  • Garantiezeit: Option, dass Rente bei frühem Tod für eine bestimmte Zeit (5 bis 20 Jahre) an Hinterbliebene weitergezahlt wird.
  • Besteuerung: Der Ertragsanteil der Sofortrente ist steuerpflichtig; bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 18 % (§ 22 EStG).
  • Inflationsschutz: Optionale Dynamik (1 bis 2 % jährliche Rentenerhöhung) möglich; reduziert anfängliche Rentenhöhe.

Wann gilt das nicht?

Bei kurzer Lebenserwartung oder schlechtem Gesundheitszustand ist eine Sofortrente aus versicherungsmathematischer Sicht ungünstig. Wer das Kapital flexibel verfügbar behalten möchte, ist mit einem Entnahmeplan aus einem Wertpapierdepot besser bedient.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, nach dem Praxisverkauf die richtigen Altersvorsorge-Instrumente für den sicheren Ruhestand zu wählen.

Quellen

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