Stationäre Leistungen in der PKV sind je nach Tarif und Selbstbehalt für den Versicherten kostenfrei oder mit einem jährlichen Eigenanteil belastet; Wahlleistungen wie Einbettzimmer und Chefarzt sind üblicherweise im Vollversicherungstarif enthalten.

PKV-Vollversicherungstarife umfassen in der Regel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und medizinisch notwendige Eingriffe ohne Mengenbeschränkung. Der Versicherte zahlt nichts direkt (außer bei vereinbartem Selbstbehalt); der Versicherer übernimmt die Kosten von typisch 500 bis 2.000 Euro täglich für stationäre Behandlung.

Hintergrund

PKV-Versicherte (darunter viele Ärzte) haben im stationären Bereich umfangreiche Leistungsansprüche. Die wichtigsten Kostenkomponenten:

  • Unterkunft: Einbettzimmer in der Wahlleistungsstation typisch 80 bis 200 Euro täglich (PKV-Tarif deckt das ab; Kassenpatient zahlt selbst).
  • Chefarztbehandlung: Privatärztliche Vergütung nach GOÄ; typisch 2 bis 3-facher Steigerungsfaktor; deutlich höher als Kassenabrechnung.
  • Medizinisch notwendige Leistungen: Operationen, Intensivbehandlung, Diagnostik vollständig erstattet ohne Begrenzung.
  • Gesamtkosten eines Krankenhausaufenthalts: Je nach Diagnose und Aufenthaltsdauer 5.000 bis über 100.000 Euro für komplexe Operationen; vollständig durch PKV übernommen.
  • Zuzahlung: Bei vereinbartem Selbstbehalt trägt der Versicherte den ersten Teil der jährlichen Kosten selbst.

Wann gilt das nicht?

Tarife ohne Krankenhauswahlleistungen (Basis- oder Standardtarif) übernehmen nur allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, Stationsarzt), nicht Chefarzt und Einbettzimmer. Schönheits-OPs ohne medizinische Indikation werden auch von der PKV nicht erstattet.

Ärzteversichert unterstützt PKV-versicherte Ärzte dabei, ihren Tarif auf stationäre Leistungsbestandteile zu überprüfen und optimal aufzustellen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →