Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kostet je nach Praxisgröße und Leistungsumfang zwischen 1.500 und 8.000 Euro jährlich für laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Steuerberater für Ärzte rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab; die Jahreskosten für eine mittelgroße Praxis (Umsatz 300.000 Euro) liegen typischerweise bei 2.500 bis 5.000 Euro inklusive Buchhaltung, Jahresabschluss und Einkommenssteuererklärung. Spezialisierung auf Heilberufe ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Hintergrund

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist für Ärzte besonders wichtig, da arztspezifische Steuervorteile nur durch spezifisches Fachwissen genutzt werden können. Kostenstruktur:

  • Monatliche Buchhaltung: 150 bis 400 Euro/Monat je nach Belegsvolumen.
  • Jahresabschluss (EÜR oder Bilanz): 800 bis 3.000 Euro einmalig pro Jahr.
  • Einkommenssteuererklärung: 300 bis 800 Euro einmalig pro Jahr.
  • Betriebsprüfungsbegleitung: 150 bis 350 Euro/Stunde.
  • Speziallösungen (Praxisübergabe, Stiftung, Immobilien): 500 bis 2.000 Euro je Projekt.

Qualitätskriterien für die Steuerberater-Wahl: Erfahrung mit Arztpraxen (Referenzen), Kenntnisse im Versorgungswerk- und Sozialversicherungsrecht, Erfahrung mit GOÄ-Abrechnung und Praxisbewertung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis kommen mit einem allgemeinen Steuerberater oder der Eigenständigen Steuererklärung über ELSTER aus; der Mehrwert eines auf Heilberufe spezialisierten Beraters ist begrenzt.

Ärzteversichert empfiehlt, Steuerberater und Finanzberater zu koordinieren, damit Steueroptimierung und Versicherungsgestaltung aufeinander abgestimmt sind.

Quellen

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